Motor im Stillstand warmlaufen lassen ist schädlich und verboten
"Den Motor ist Stillstand laufen zu lassen, um die Scheibe im Winter von Eis, Schnee und Beschlag zu befreien, schädigt sowohl das Fahrzeug als auch die Umwelt. Und es ist ausdrücklich verboten", stellt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki klar. Der Strafrahmen für ein Zuwiderhandeln reicht bis zu 5.000 Euro. "Üblich sind in solchen Fällen 75 bis 150 Euro", weiß der Club-Jurist. Der ÖAMTC-Techniker Thomas Stix erklärt außerdem: "Im Stand braucht der Motor viel länger, bis er seine Betriebstemperatur erreicht. In dieser Phase ist der Verschleiß der Motorkomponenten erhöht."
Die Ausrede, dass man mit dem laufenden Motor eine beschlagene Scheibe freibekommen muss, lässt der Experte nicht gelten. "Ist die Sicht, z. B. durch ein Beschlagen der Scheiben, beeinträchtigt, hilft ein Trockentuch wesentlich besser als die noch kalte Lüftung", erklärt der ÖAMTC-Techniker.
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