Erneut „STAATSVERWEIGERER“ (aus dem Bezirk Horn) am Landesgericht Krems verurteilt
Der „Staatsverweigerer“ M. B. wurde am 30.1. dieses Jahres vor dem Landesgericht Krems an der Donau wegen versuchter Erpressung rechtskräftig zu einer 18 – monatigen teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
Am 21.6. stand er als Angeklagter erneut vor Gericht. Ihm wurden weitere versuchte Erpressungshandlungen im selben Tatzeitraum vorgeworfen. Der Schöffensenat verurteilte den Angeklagten zu einer Zusatzstrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am 30.1 dieses Jahres fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen M. B. wegen versuchter Erpressung statt. Anstatt Müllgebühren, Gemeindeabgaben und Pflichtbeiträge zur Unfallversicherung zu leisten, versandte er „Rechnungen“ für die unbefugte Verwendung seines Namens sowie Mahnungen und drohte mit einer Eintragung im amerikanischen Handelsregister UCC und führte diese Drohungen auch aus.
Forderungen in Millionenhöhe gegen Bediensteten des Bezirksgerichtes Horn
Im selben Tatzeitraum hat M. B. wegen der beantragten Exekutionen gegen ihn im Zusammenhang mit den oben angeführten Müllgebühren, Gemeindeabgaben und Pflichtbeiträgen zur Unfallversicherung gegenüber Bediensteten des Bezirksgerichtes Horn mit der Übermittlung einer „Rechnung“ und eines „Pfandbriefes“ über Beträge von EUR 10.038.750,-- sowie Mahnungen reagiert. Er drohte dabei ebenfalls mit Eintragungen eines Pfandrechtstitels im amerikanischen Handelsregister UCC und führte die angedrohte Tat aus, weil er die Einstellung der Exekutionsverfahren sowie die Rückgabe gepfändeter Gegenstände erwirken wollte.
Aus diesem Grund lastete ihm die Staatsanwaltschaft Krems an der Donau in ihrem Strafantrag neben versuchter Erpressung auch die versuchte Bestimmung der bedrohten Gerichtsbediensteten zum Amtsmissbrauch an, weil er wissentlich Beamte als Organe in Vollziehung der Gesetze dazu bestimmen wollte, das Recht des Staates auf Vollstreckung von Exekutionstitel zu missbrauchen.
Der Schöffensenat verurteilte den Angeklagten wegen versuchter Erpressung und versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch zu einer Zusatzfreiheitsstrafe von 6 Monaten bedingt.
Der Angeklagte sitzt derzeit den unbedingten Strafteil von 6 Monaten der ursprünglichen Freiheitsstrafe ab.
Bei einer neuerlichen Verurteilung kann dem Angeklagten der Widerruf der vorerst bedingt nachgesehenen 12 Monate der ursprünglichen Verurteilung sowie der Widerruf der bedingten Zusatzstrafe von 6 Monaten.
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