Robert Fischer: Arbeitnehmer wurde beinahe um Abfertigungansprüche gebracht
Ein Arbeitnehmer aus dem Bezirk begann sein Dienstverhältnis 1979 und war durchgehend bis Ende 2015 beschäftigt. Im Jahr 2008 trat der Dienstgeber in die „Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse“ ein, wobei alle Vordienstzeiten durch die BUAK übernommen wurden. Da das Dienstverhältnis schließlich vergangenes Jahr nicht mehr fortgesetzt wurde, wollte der Arbeitnehmer seine Urlaubs- und Abfertigungsansprüche geltend machen. „Bei der Verrechnung der BUAK-Abfertigung haben wir festgestellt, dass zwar die Zeiten von insgesamt 1.906,2 Wochen berücksichtigt waren, jedoch die Höhe der Abfertigung nur ab dem Jahr 2008 berechnet wurde“, sagt Bezirksstellenleiter Robert Fischer. Mittels Forderungsschreiben an den Dienstgeber und an die BUAK wurde von der AK Horn die fehlende Abfertigungssumme von insgesamt 26.430 Euro brutto urgiert. Schlussendlich hat die Firma nach Rücksprache mit der BUAK den offenen Betrag an ihren ehemaligen Mitarbeiter überwiesen.
Jahresbilanz 2016 – Bezirk Horn
Arbeits- und sozialrechtliche Beratungstätigkeit
Beratungen (persönlich, telefonisch, schriftlich) 1.397
Interventionen beim Arbeitgeber: 56
Kostenloser Rechtsschutz: 16
Außergerichtlich eingebracht: 158.999 Euro
Gerichtlich eingebracht: 11.478 Euro
Insolvenzvertretung: 210.134 Euro
Gesamt: 380.611 Euro
2016 forderte die AK Horn für 56 ArbeitnehmerInnen ausstehende Löhne und Gehälter ein. „Leider haben es einige Arbeitgeber auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen“, sagt Bezirksstellenleiter Robert Fischer. Für die ArbeitnehmerInnen des Bezirks konnten 170.477 Euro an Entgeltnachzahlungen erreicht werden. Weiters wurden 210.134 Euro für 11 ArbeitnehmerInnen aus 6 insolventen Betrieben gesichert.
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