Ortsdurchfahrt Thunau ist fertig
Am 26. Juni 2018 nimmt Landesrat Ludwig Schleritzko in Vertretung von Lan- deshauptfrau Johanna Mikl-Leitner die Fertigstellung der neu gestalteten Orts- durchfahrt von Thunau vor.
Landesrat Ludwig Schleritzko: „Die neu gestaltete Ortsdurchfahrt trägt wesentlich dazu bei, die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger von Thunau zu erhöhen!“
Ausgangssituation:
Nach Verlegung sämtlicher Einbauten und wegen des Alters der bituminösen Stra- ßenkonstruktion (1974) entsprach die Landesstraße L 58 im Ortsgebiet von Thunau nicht mehr dem heutigen Verkehrsstandard. Außerdem waren bereits große Fahr- bahnschäden (Verdrückungen, Netzrisse) zu verzeichnen.
Deshalb haben sich der NÖ Straßendienst und die Marktgemeinde Gars am Kamp entschlossen, die Ortsdurchfahrt von Thunau im Zuge der Landesstraße L 58 neu zu gestalten.
Ausführung:
• Auf einer Länge von rund 150 m wurde die komplette Straßenkonstruktion der Landesstraße L 58 erneuert und ein neuer Belag aufgebracht.
• Der restliche Straßenabschnitt (rd. 150 m) wurde mit Recycling-Material und ei- ner bituminösen Deckschicht bzw. im Fräsbereich nur mit einer bituminösen Deckschicht saniert.
• Die Fahrbahn der Landesstraße L 58 wurde entsprechend dem heutigen Ver- kehrsstandard und örtlichen Verhältnissen (ausgenommen einer Engstelle) mit einer Breite von bis zu 6,00 m ausgeführt.
• Neu errichtete Abstellflächen bieten Platz für den ruhenden Verkehr.
• Die Gehsteige wurden auf einer Länge von ca. 250 m beidseitig neu errichtet.
• Verlegung eines Lichtwellenleiters.
• Sämtliche Entwässerungsmaßnahmen wurden neu errichtet.
• Durch Einbeziehung von Grünraumgestaltungen wurde ein harmonisches Orts- bild erzielt.
Die Arbeiten wurden mit Genehmigung von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrat Ludwig Schleritzko durch die Straßenmeisterei Horn in Zusammenar- beit mit der Marktgemeinde Gars/Kamp und Baufirmen der Region in einer Bauzeit von rund 2 Monaten umgesetzt.
Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf rund € 150.000,-, wovon rund € 100.000,- vom Land NÖ und rund € 50.000,- von der Marktgemeinde Gars am Kamp getragen werden.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.