Facebook-Todesdrohung

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„Ich würd‘ dich aufknüpfen, du Schwein! Du gehörst lebendig begraben“,
drohte ein 63-Jähriger und landete vor Gericht. Die wissenschaftlichen Versuche im hinteren Ötztal mit lebenden Schweinen um Erkenntnisse zur Überlebensfähigkeit von Lawinen-Opfern in Tirol erregten ganz Europa. Der Innsbrucker Forschungsleiter des Projekts bekam hierfür auch an die 15.000 Nachrichten mit teilweise bedrohlichem Inhalt. Darunter auch die eines 63-jährigen Steirers, der dem Wissenschafter der Innsbrucker Uni über Facebook folgende Nachricht zukommen ließ: „Dich sollte man lebendig begraben. Du verfluchtes Schwein! Oder den Tieren zum Fraß vorwerfen, die du am Gletscher ermordet hast. Wenn ich könnte, würde ich
dich eigenhändig aufknüpfen, du Schwein!“ Der mit Rechschreibfehlern gespickte Text versetzte den Studienleiter derart in Angst und Schrecken, dass er die Nachricht mit all den anderen Mails zur Anzeige brachte. Die Geschichte endete vergangene Woche mit einem Prozess wegen qualifizierter Todesdrohung am Landesgericht. Am Donnerstagnachmittag erschien der Steirer in Trachtenjanker,
Hafeleschuhen, Stutzen und buschiger weißer Haarpracht vor Richterin Verena
Offer und beschwor „mit der Facebook-Nachricht nichts zu tun zu haben“.
Gleichzeitig beschwerte er sich bitter wegen der Beschlagnahme seines
Computers. „Jetzt ist er hin! Der Schirm ist schwarz.“ Doch das
Landeskriminalamt stellte eindeutig fest, dass der rüstige Aktivist zum
Zeitpunkt der Drohung in seinen Facebook-Account eingeloggt war und eine
Nachricht verschickt hatte. Hätte sich nach der Theorie des 63-Jährigen ein
Fremder in seinen Account eingeloggt, wäre es dokumentiert worden. Richterin Offer legte dem Pensionisten die Rutsche für einen außergerichtlichen Tatausgleich. Dies lehnte der streitbare Steirer aber ab, da er die Nachricht ja nicht verfasst habe. Die technischen Untersuchungen
des Landeskriminalamts ergaben jedoch ein anderes Bild und Richterin Offer
verurteilte den 63-Jährigen aufgrund des Alters und seiner bisherigen
Unbescholtenheit zu einer bedingten Geldstrafe von 1500 Euro. Nach dem Urteil interessierte den Steirer übrigens nur mehr, ob er die Strafe denn jetzt bezahlen müsse oder nicht. Er nahm das Urteil, nach einer Extra-Belehrung, sofort an.

Foto: Archiv
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