Infotour durch Bezirk mit großem Echo

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IMST. Bezirksstellenleiter Dr. Otmar Juen und Amtstierarzt Gerald Auer tourten in den vergangenen Wochen durch den Bezirk, um die Bauern über die aktuellen Modalitäten zur Rinderhaltung zu informieren. Juen freute sich: "Mehr als 90 Prozent der Tierzüchter sind unserer Einladung gefolgt, wir haben Veranstaltungen in St. Leonhard, Imst (AZW), Ötz, Längenfeld und Stams durchgeführt. Vor allem die Toleranzgrenzen, bzw. die dazu nötigen Anträge bildeten einen inhaltlichen Kernpunkt." Auch Bezirksobmann Rudl Köll zeigt sich mit den heimischen Züchtern zufrieden: "Auch wenn es vereinzelt schwarze Schafe gibt, so muss man dem Großteil unserer Tierhalter das beste Zeugnis ausstellen. Dafür garantieren nicht zuletzt rigide Bestimmungen und Kontrollen auf mehreren Ebenen."
Die Übergangsfristen zur Einhaltung der 1. Tierhalte-Verordnung (als Ausführung zum Bundestierschutz-Gesetztes) laufen für Rinderhalter mit Ende 2011 aus. Das heißt, jeder Rinderhalter hat ab 1. Jänner 2012 die entsprechenden Bestimmungen einzuhalten. Die Möglichkeit zur Teilnahme an der 10% Toleranzgrenze besteht ebenso nur bis zum 31.12.2011. Bis dahin muss die schriftliche Teilnahmeerklärung des jeweiligen Rinderhalters bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft) eingelangt sein. Die BLK Imst wird als Serviceleistung für die Bauern die jeweiligen Teilnahmeerklärungen der Bauern im Zuge der MFA 2011, welche ausnahmslos in den Räumlichkeiten des AZW abgewickelt werden, vorerst sammeln und anschließend geschlossen an die BH Imst weiterleiten. Ziel ist es, dass bis Ende 2011 jeder einzelne Rinderhalter eine Erklärung zur allfälligen Teilnahme an der genannten Ausnahmeregelung bei der BH abgegeben hat.

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