Jagdpacht erregt die Gemüter

Die Entscheidung der Jagdgenossenschaft zur Vergabe der Jagdrechte stößt bei einigen auf wenig Gegenliebe. | Foto: Foto: Wissmann Design/Fotolia
  • Die Entscheidung der Jagdgenossenschaft zur Vergabe der Jagdrechte stößt bei einigen auf wenig Gegenliebe.
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HAIMING (sz). Bei der Jagdvergabe in Haiming, die letzte Woche beschlossen wurde, sei es nicht mit rechten Dingen zugegangen, heißt es in einer E-Mail, die vergangene Woche die Redaktion der BEZIRKSBLÄTTER erreichte. Konkret ging es dabei um die Vergabe des Jagdrechts für das Gebiet "Haiming 1". Zwei Interessenten stellten die Angebote. Einer von ihnen ist Stefan Leiter, der mit seinem Sohn die Jagd für sich haben wollte. Er bot 17.000 Euro pro Jahr, um sich die Rechte dafür zu sichern.

Zur Vorgeschichte
Das Jagdgebiet befindet sich nördlich des Inns und ist über eine Zufahrt bei Strad, die sich auf dem Grund der Bundesforste (ÖBF) befindet, zu erreichen. Uneinigkeiten zwischen dem Pächter der Bundesforste und dem Vorpächter führten vor einigen Jahren dazu, dass die Durchfahrt mit dem Auto zu "Haiming 1" gesperrt wurde.
Aus diesem Grund bat Leiter vorab um eine schriftliche Zusage, dass die Zufahrt zum Pachtgebiet gewährleistet sei. "Ansonsten ist die Ausschreibung für mich uninteressant. Ich kann das erlegte Wild ja nicht mit dem Hubschrauber rausfliegen", meint Leiter und fragt sich zudem, ob der zweite Antragssteller hier vorab schon bessere Karten gehabt hatte.

Anders entschieden
Weder den Zuspruch noch die Pacht erhielt Leiter. Stattdessen wurde das Jagdrecht an den Mitstreiter, der lediglich 16.000 Euro dafür bot, vergeben. Leiter wundert sich: "Auf zehn Jahre gerechnet, verzichtet die Jagdgenossenschaft mit dieser Entscheidung auf 10.000 Euro."
Für ihn ist ist das Thema abgeschlossen, er wolle mit über 80 Jahren keinen Streit mehr vom Zaun brechen, wie er gegenüber den BEZIRKSBLÄTTERN verriet. "Scheinbar wird hier zwischen Bürger erster und zweiter Klasse differenziert. Aber ich habe mich damit abgefunden, dass Recht eben nicht immer Recht ist", erzählt Leiter und erinnert sich daran, dass es in der Jagdgenossenschaft schon immer Streitereien gegeben habe.

Keinen Einfluss
"Alles legal", sagt Jagdgenossenschaftsobmann Werner Raffl: "Die Genossenschaft vergibt nur das Jagdrecht, sonst nichts." Mit der Durchfahrtserlaubnis habe das aber nichts zu tun. "Diese Vereinbarung muss zwischen Pächter und den Bundesforsten getroffen werden." Auf Anfrage der BEZIRKSBLÄTTER, warum man auf 1.000 Euro pro Jahr verzichtet habe, meint Raffl: "Das Geld ist nicht immer ausschlaggebend. In der Vollversammlung (bestehend aus ca. 100 Mitgliedern, Anm.) wurde über beide Angebote abgestimmt und zugunsten des zweiten Antragstellers entschieden." Da es sich nicht um eine Pachtversteigerung gehandelt habe, sei man nicht an das Angebot des Meistbietenden gebunden. Das bestätigt auch die Bezirkshauptmannschaft.

Vereinbarung
Roman Burgstaller von der ÖBF, Forstbetrieb Oberinntal, weiß um die Uneinigkeiten bezüglich der Zufahrtsbenützung Bescheid, sieht die ÖBF dafür aber nicht zuständig: "Es wurde eingangs versucht, eine Einigung zu erzielen und die Zufahrt unter gewissen Bedingungen zu ermöglichen. Die Gespräche verliefen jedoch nicht positiv."

Weg gewährleistet
Auch für den neuen Pächter des Reviers könne die ÖBF keine Zusage machen, denn "das Jagdgesetz sieht vor, dass sich der Pächter mit den zuständigen Jagdausübungsberechtigten einigt. Wir sind nur die Grundeigentümer", so Burgstaller.
"Jedes Jagdrevier muss erreichbar sein, so sieht es das Gesetz vor", erklärt Raffl: "Gibt es keine Möglichkeit, muss ein sogenannter Jäger-Notweg eingeräumt werden." Dieser müsse aber lediglich die Erreichbarkeit per Fuß gewährleisten, keine Fahrerlaubnis. Im Fall "Haiming 1" sei dieser Weg vorhanden.

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