Gutes tun über das Leben hinaus
Organisationen im Testament berücksichtigen

Ernestine Tesmer war als Vertreterin der österreichischen Entwicklungsorganisation Jugend Eine Welt anwesend.  | Foto: Elisabeth Zangerl
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Die Initiative Vergissmeinnicht, die 100 österreichische Organisationen mit gemeinnützigem Charakter vereint, hat am 3. Juni einen kostenlosen Notarvortrag in der Wirtschaftskammer Imst organisiert. 

Organisiert wurde der Notariatsvortrag von der Initiative Vergissmeinnicht.  | Foto: Elisabeth Zangerl
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IMST. (lisi). Eine Testamentsspende bietet eine Möglichkeit, auch nach dem Tod Gutes zu tun, indem man gemeinnützige Organisationen im Testament begünstigt.

„Im Jahr 2024 entfielen rund 115 Millionen Euro, circa 10 % des gesamten Spendenvolumens in Österreich auf Testamentsspenden“

, hieß es bei der Veranstaltung in der Wirtschaftskammer Imst. Organisiert wurde der Notarvortrag von der Initiative Vergissmeinnicht, anwesend waren Vertreterinnen dieser fünf Organisationen: Hilfswerk International, Licht für die Welt, Vier Pfoten, Wiener Tierschutzverein und Jugend Eine Welt.

 Vertreterinnen der fünf Organisationen Hilfswerk International, Licht für die Welt, Vier Pfoten, Wiener Tierschutzverein und Jugend Eine Welt waren vor Ort in Imst.  | Foto: Elisabeth Zangerl
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Von Seiten der österreichischen Entwicklungsorganisation Jugend Eine Welt war Ernestine Tesmer vor Ort, sie erklärte:

„Die Kampagne Vergissmeinnicht gibt es seit 2012 – diese hat das Thema der Testamentsspenden salonfähig gemacht. Jugend Eine Welt ist Mitglied dieser Initiative.“

Weiters schilderte sie ein Beispiel aus der Praxis:

„Ich kenne einen Fall, bei dem eine Haushälterin einem alleinstehenden Herren das Thema der Testamentsspenden näher gebracht hat. Dieser hat dann an 22 Hilfsorganisationen gespendet"

und:

„Das machen immer mehr Leute“,

erzählt sie über das Thema Erbe, das vielfach zu wenig thematisiert wird. Dabei könnten – so ist auch Ernestine Tesmer überzeugt – viele familiäre Streitigkeiten vermieden werden, wenn ein Testament professionell und nach dem Willen des Verstorbenen aufgesetzt wird.

„Über das Leben hinaus Gutes tun“

Interessierten wurde im Rahmen des Vortrags empfohlen, die Hilfsorganisation noch zu Lebzeiten zu kontaktieren:

„So kann besser auf den letzten Wunsch eingegangen werden.“

Bei der Suche nach einer passenden Organisation ist auch die Initiative Vergissmeinnicht behilflich. Das Credo dabei lautet:

„Mit einem Testament für den guten Zweck auch über das Leben hinaus gutes tun.“

Der Vorteil eines Testaments:

„Mit einem Testament bestimmen Sie, was mit ihrem Vermögen nach Ihrem Ableben passiert“

, hieß es weiter im Vortrag, den der Notariatssubstitut Mag. Stefan Krabichler vom Notariat Christian Gasser abgehalten hat.

Der Notariatssubstitut Mag. Stefan Krabichler vom Notariat Christian Gasser hielt den Vortrag.  | Foto: Elisabeth Zangerl
  • Der Notariatssubstitut Mag. Stefan Krabichler vom Notariat Christian Gasser hielt den Vortrag.
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Konkret informierte der Notariatssubstitut u.a. über die gesetzliche Erbfolge und auch darüber, dass mittlerweile eingetragene Partnerschaften einer Ehe gleichgestellt sind. Weitere Themen waren Patientenverfügungen bzw. Vorsorgevollmachten oder Bestimmungen zum Pflichtteil, Mag. Krabichler erklärte:

„Der Pflichtteil ist 50 % dessen, was der Person gesetzlich zugestanden wäre.“

Eine „Enterbung“ sei in Österreich nur unter gewissen Umständen möglich, hierfür müssen gravierende Enterbungsgründe vorliegen. Weiters ging es darum, wie ein Testament richtig aufgesetzt wird. So kann ein Testament entweder eigenhändig oder fremdhändig verfasst werden. Verwahrt kann es u.a. bei Notaren werden:

„Eine Kopie eines Testaments reicht nicht, das Original muss vorliegen“

, erklärt Mag. Krabichler. Auch, dass ein Testament jederzeit geändert werden kann. Möchte man an Hilfsorganisationen spenden, ist ein Testament unabdingbar:

„Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt Organisationen nicht“

, appelliert Mag. Krabichler. 

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