Rietz: Es ist unrecht, was der Bürgermeister macht!

Gerhard krug | Foto: Foto: Geisler

Aufsichtsbeschwerde gegen Dorfchef Krug bleibt ohne Konsequenz

Nachdem die Fraktion Rietzer Team mit Gemeindevorstand Hannes Seiser eine Aufsichtsbeschwerde bei der BH Imst eingebracht hat, liegt nun die Stellungnahme der Behörde vor. Beschwerdeführer Seiser sieht es als selbstverständlich an, dass Mehrheitsbeschlüsse umgesetzt werden. Bgm. Gerhard Krug sieht das auch so, allerdings nur, wenn diese zum Wohl der Gemeinde ausfallen.

RIETZ (mg). Der Leiter der Gemeindeaufsicht an der BH Imst, Hermann Reheis, der sich mit der Aufsichtsbeschwerde beschäftigt hat, stellt generell fest: Es ist nicht alltäglich, dass mehrheitliche Beschlüsse des Gemeinderats nicht vollzogen werden. Damit nimmt Rietz eine Sonderstellung ein. Auch in die Kategorisierung von Siegern und Verlierern bei der Amtshandlung kann und will er nicht eingreifen: Das überlassen wir dem Betrachter. In Sachen Jagdgenossenschaft wird der Beamte allerdings deutlich: Dem Bürgermeister muss klar sein, dass ein rechtsgültiger Beschluss da ist, mehrheitlich gefasst, der zu vollziehen ist. Allerdings hat die Gemeindeaufsicht in dieser Hinsicht keine Sanktionsmöglichkeiten.

Krug: Keine Furcht vor weiteren Beschwerden
Die Tiroler Gemeindeordnung (TGO) sieht Bgm. Gerhard Krug ganz klar auf seiner Seite. Die TGO sieht vor, dass wenn vom Gemeinderat Beschlüsse gefasst werden, die nicht zum Wohle der Gemeinde passieren, ich das Recht habe, diese nicht zu vollziehen. So hat der Rietzer Dorfchef auch keine Bedenken weiterer Aufsichtsbeschwerden gegen ihn. Wenn Beschlüsse gefasst werden, bei denen ich das Gefühl habe, diese gehen gegen das Interesse der Gemeinde werde ich jeden Beschluss stoppen.

Für Gemeindevorstand Hannes Seiser ist es klar: Es ist Unrecht was der Bürgermeister macht. Er kommt nur durch, weil eine Durchsetzungsmöglichkeit fehlt.

Zur Sache
Für Landesvolksanwalt Dr. Josef Hauser ist die fehlende Sanktionsmöglichkeit im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde zu überlegen. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass sich der Bürgermeister an die TGO hält und man hat weitergehende Maßnahmen für nicht notwendig erachtet. Zu 99,8 % Prozent funktioniert das in Tirol, so Hauser.

Entschuldigung wäre angebracht
Für den Rietzer Dorfchef ist aus seiner Sicht eine Entschuldigung der Beschwerdeführer angebracht. Zu Seiser meint er: Er soll seine Spielchen in Wenns spielen und die Gemeinde Rietz in Ruhe lassen, das wir arbeiten können. Letztendlich werden die Rietzer 2010 über die Zukunft der Gemeindeführung entscheiden. Dies sieht auch Seiser so: Wenn sich der Bürgermeister schon seiner rechtlichen Verantwortung entziehen kann, dann gibt es 2010 die politische Verantwortung, wo 2010 die Rietzer Bürger entscheiden können.

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