VP-Obmann sucht neue Wege

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Der neue Jerzener VP-Obmann Emmerich Grutsch will die jahrzehntelangen Streitereien zwischen Gemeinde und Agrargemeinschaften durch ein verbessertes Gesprächsklima auf eine möglichst sachliche Ebene hieven. Grutsch sitzt zwar im Ausschuss der Agrargemeinschaft Tanzalpe, die, wie berichtet, als eines der "schwarzen Schafe" gilt, nichtsdestotrotz will er den Konsens suchen. Dass er Sprecher der umstrittenen Agrar West sei, bestreitet er energisch: "Ich bin nicht einmal Mitglied bei dieser Organisation, ganz zu schweigen von einer Sprecherfunktion. Auch wenn die Tanzalpe sich der Agrar West angeschlossen hat, obliegt es trotzdem jedem einzelnen Mitglied, ob es beitreten will, oder eben nicht."

Grutsch saß rund 12 Jahre im Jerzener Gemeinderat und hat mit Alt-Bürgermeister Sepp Reinstadler so manchen Strauß ausgefochten. Ein Polit-Comeback schließt der Unternehmer nicht aus, derzeit sind seine Ambitionen in dieser Richtung jedoch eher gering. Als Agrarier und VP-Ortsobmann hat sich Grutsch tief in das verzwickte Labyrinth in Sachen Gemeindegut und Agrargemeinschaften gewagt. "Derzeitiger Stand ist nun, dass die Agrarbehörde die Tanzalpe zum Gemeindegut erklärt hat. Auch der alten Forderung Reinstadlers, demnach die Agrargemeinschaft 52.000 Euro aus dem Substanzwert an die Gemeinde zu zahlen sei, wurde stattgegeben", so Grutsch.

Die restliche Forderung der Gemeinde Jerzens über 160.000 Euro stehen ebenfalls zu Buche. Erstaunlicherweise hat sowohl die Agrargemeinschaft als auch die Gemeinde Berufung eingelegt. Die Jerzener Dorfväter (zumindest einige davon) führen einen Grunderwerb in den achtziger Jahren an, der nicht in den Substanzwert aufgenommen wurde. Die Tanzalpe verweist auf ein Minus am Konto von 290.000 Euro. Grutsch dazu: "Die Agrargemeinschaft hat wesentlich investiert, die Bücher liegen offen und die Belege können Gemeinderäte bzw. Anwälte einsehen." Der Stand der Dinge ist also unverändert, der Weg durch die Instanzen wird nun gegangen, um die Frage des Gemeindeguts bis hin zu den Höchstgerichten zu klären.

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