Reinhold Fischer und Clemens Thurner übernehmen – Letztes Spiel von Gregor Eisenbeutl abgebrochen
Doppel-Spitze für Imst Juniors

- Reinhold Fischer (links) und Clemens Thurner übernehmen die Imst Juniors.
- Foto: SC Imst
- hochgeladen von Peter Leitner
IMST (pele). Gregor Eisenbeutl bestätigte inzwischen seinen Abschied als Trainer der Imst Juniors. Die Nachfolge ist inzwischen auch geklärt. Als Doppelspitze fungieren künftig Reinhold Fischer und Clemens Thurner, der zuletzt schon als Co-Trainer mit an Bord war.
„Ich bedanke mich beim SC Imst für das Vertrauen. Unser Ziel wird es auch weiterhin sein, die Spielphilosophie des Vereins auch in der Bezirksliga-Mannschaft zu verankern, um so junge Spieler an Einsätze im Regionalliga-Team heranzuführen“, erklärt Fischer. Er war auch jahrelang als Schiedsrichter tätig, pfiff unter anderem Regionalliga. „Es war eine lässige Tätigkeit, die jetzt aber großteils ruhen wird müssen“, sagte der neue Coach.
Thurner: „Ich freue mich natürlich auf die neue Herausforderung. Einerseits kann ich als langjähriger Mitarbeiter in einem Fitness-Studio meine Expertise im athletischen Bereich einbringen. Andererseits habe ich früher als Spieler Tiroler-Liga-Erfahrung gesammelt und kann den Jungs sicher einiges mitgeben.“
Das letzte Spiel mit Eisenbeutl auf der Kommandobrücke endete frühzeitig. Gegen Bezirksliga-Tabellenführer Inzing lagen die Imster nach 25 Minuten schon 4:0 vorne. Zu Beginn der zweiten Halbzeit wurde das Spiel wegen einfallenden Nebels am Kunstrasenplatz dann zunächst unterbrochen. Von den Imstern wurde auch angeboten, ins Stadion zu wechseln, was die Inzinger ablehnten. Und die Gäste wollten dann auch nicht mehr weiterspielen. Also wurde die Partie vom Schiedsrichter in der 60. Minute abgebrochen.
Schiedsrichter-Obmann Gregor Danler dazu: „Die Partie wird vorerst mit 4:0 für Imst gewertet. Die Sicht am Platz wäre nach Meinung des Schiedsrichter und des Beobachters nach der Unterbrechung wieder in Ordnung gewesen. Über den endgültigen Ausgang werden in weiterer Folge die zuständigen Instanzen entscheiden.“
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