Bankentest

Üppige und unklare Tarife und Gebühren bei Tirols Banken, dazu kaum Vergleichsmöglichkeiten. Das ist das Resümee einer Untersuchung der AK Tirol von charakteristischer Gebühren und Spesen bei fünf repräsentativen Tiroler Bankinstituten.

Zitate aus der täglichen Praxis

„Wenn ich vom Bankomat Geld abhebe, kostet das 60 Cent. Das ist doch üble Abzockerei“, so ein fassungsloser Konsument. „Für eine erste Mahnung bei einer nicht rechtzeitig bezahlten Kreditrate wurden gleich € 35 in Rechnung gestellt“, empört sich eine Bankkundin. „Wenn ich ein Guthaben auf dem Konto stehen habe, bekomme ich Null-Zinsen. Sobald ich einmal ins Minus rutsche, muss ich Verzugszinsen von 13 % berappen! Das ist doch ungeheuerlich“, ärgert sich Franz H.

Übles Tarifwirrwarr

Kaum ein Tag vergeht, an dem es nicht zu Beschwerden von Tiroler Bankkunden bei den AK-Konsumentenschützern kommt. Und die bestätigen: Es gibt zu Recht immer wieder Kritik an unübersichtlich gestalteten Tarifblättern und ein „Tarifwirrwarr“ bei Gebühren und Spesen der Banken. Damit wird der Vergleich für Bankdienstleistungen massiv erschwert bis unmöglich gemacht. „Die Vermutung liegt nahe, dass Banken Gebühren oder Spesen durch unterschiedlichste Bezeichnungen verschleiern wollen“, so AK-Präsident Erwin Zangerl. „Sonst würde mit offeneren Karten gespielt.“

Erfinderisch bei Spesen

Banken haben unzählige Gebühren und Spesen mit den unterschiedlichsten spezifischen Bezeichnungen: Sie heißen etwa „Lastschriftretoure, Nichtdurchführung von Zahlungsaufträgen, Verständigung Nichtdurchführung eines Zahlungsauftrages, Nichtdurchführung mangels Kontodeckung, Freigabespesen, Ablebensprovision für Sollstände, Evidenzgebühr, Verlassenschaftsprovision, Todesfallsperre, Rahmenprovision, Fremdspesen etc“. Damit wird ein Gebührenvergleich zwischen den einzelnen Banken für den Konsumenten erschwert.

Zwischen den einzelnen Banken sind die verrechneten Gebühren bzw. Spesen höchst unterschiedlich. Ein paar Beispiele: Die Kosten für eine Sparbuchlöschung bewegen sich von € 4,24 bis € 7,35. Die Barauszahlung von Geld an der Kassa beläuft sich von € 0 bis € 2,50. Die Bankomatabhebung bei der eigenen Bank kostet zwischen € 0 bis € 0,49. Behebt man beim Bankomaten einer Fremdbank, laufen Kosten von € 0 bis € 0,60 an.

Viele Bankkunden stoßen sich auch an den mickrigen Guthabenzinsen bei ihrem Konto: Diese betragen von 0 % (!) bis 0,125 % bzw. 0,250 % (Jugend/Studenten). Bei den Sollzinsen schlagen die Banken dafür umso heftiger zu: Von derzeit 5 % (variabler Zinssatz) bis 13,125 % zuzüglich Überschreitungszinsen bzw. Überziehungszinsen von 5 %.

Die Kontoführungsgebühren pro Quartal bei Finanzierungen reichen von € 4,71 bis zu € 18! Selbst für eine Kontoschließung werden bis zu € 25 in Rechnung gestellt! Die Kosten für die „1. Mahnung“ bei Finanzierungen (Zahlungsverzug) belaufen sich von € 12 bis zu € 35. So richtig ins Geld geht es dann bei den Kosten für eine 3. Mahnung: Zwischen € 24 und € 75 werden da von den Kunden abkassiert. Die Nichtdurchführung eines Dauerauftrages schlägt von € 4,10 bis € 8,50 und bei Beträgen über € 4.000 gar bis zu € 17 zu Buche.

Forderungen für Bankkunden

Transparente Gestaltung der Tarifblätter bzw. aller verrechneten Gebühren und Spesen: Bankkunden soll durch eine übersichtliche Tarifgestaltung der einzelnen Institute ein Vergleich der Konditionen ohne besondere Schwierigkeiten möglich sein. Ebenso ist notwendig, dass bei Girokonten detaillierte Angaben aller tatsächlich verrechneten Gebühren und Spesen zum jeweiligen Abschlusstermin in übersichtlicher Form auf den Kontoauszügen ersichtlich sind: Die Angabe „Spesenbeitrag“ allein ist jedenfalls zu wenig.

Keine Gebühr für eine Sparbuchschließung: Auf eine zusätzliche Gebühr bei einer Auflösung/Schließung eines Sparbuches sollte generell verzichtet werden – gerade jetzt bei aktuell extrem niedrigen Sparbuchzinsen, wo die Schließungskosten unter Umständen sogar höher sind als die angefallenen Guthabenzinsen. Zumindest einige Banken verzichten auf ein Körberlgeld und verlangen keine zusätzlichen Schließungsspesen.

Nein zur Bankomatgebühr: Seit 2009 hebt die RLB Tirol 60 Cent für eine Geldbehebung bei einem Bankomaten bei einer Fremdbank ein. Diese Gebühr wird sogar beim Jugendkonto verlangt. Bei der Erhebung musste festgestellt werden, dass mittlerweile auch einige andere Banken - je nach gewähltem Kontopaket - Gebühren für Bankomatbehebungen verlangen.

Girokonto: Mickrige Guthaben-, hohe Sollzinsen bei Überschreitungen: Derzeit betragen Guthabenzinsen 0 % bis 0,250 %! Sollzinsen außerhalb des Kontorahmens jedoch bis zu 18,125 %! Die Banken sind im Sinne ihrer Kunden aufgefordert, für ein angemessenes Verhältnis zwischen Guthabenzinsen und Sollzinsen zu sorgen.

Alle Details zur Erhebung finden sich unter www.ak-tirol.com. Das günstigste Girokonto und die besten Zinsen erstellt der AK-Bankenrechner überwww.ak-tirol.com

Bankentest der AK Tirol belegt:
Üppige Tarife, dazu kaum Vergleichsmöglichkeiten verärgern Kunden
Üppige und unklare Tarife und Gebühren bei Tirols Banken, dazu kaum Vergleichsmöglichkeiten. Das ist das Resümee einer Untersuchung der AK Tirol von charakteristischer Gebühren und Spesen bei fünf repräsentativen Tiroler Bankinstituten.

Zitate aus der täglichen Praxis
„Wenn ich vom Bankomat Geld abhebe, kostet das 60 Cent. Das ist doch üble Abzockerei“, so ein fassungsloser Konsument. „Für eine erste Mahnung bei einer nicht rechtzeitig bezahlten Kreditrate wurden gleich € 35 in Rechnung gestellt“, empört sich eine Bankkundin. „Wenn ich ein Guthaben auf dem Konto stehen habe, bekomme ich Null-Zinsen. Sobald ich einmal ins Minus rutsche, muss ich Verzugszinsen von 13 % berappen! Das ist doch ungeheuerlich“, ärgert sich Franz H.

Übles Tarifwirrwarr
Kaum ein Tag vergeht, an dem es nicht zu Beschwerden von Tiroler Bankkunden bei den AK-Konsumentenschützern kommt. Und die bestätigen: Es gibt zu Recht immer wieder Kritik an unübersichtlich gestalteten Tarifblättern und ein „Tarifwirrwarr“ bei Gebühren und Spesen der Banken. Damit wird der Vergleich für Bankdienstleistungen massiv erschwert bis unmöglich gemacht. „Die Vermutung liegt nahe, dass Banken Gebühren oder Spesen durch unterschiedlichste Bezeichnungen verschleiern wollen“, so AK-Präsident Erwin Zangerl. „Sonst würde mit offeneren Karten gespielt.“

Erfinderisch bei Spesen
Banken haben unzählige Gebühren und Spesen mit den unterschiedlichsten spezifischen Bezeichnungen: Sie heißen etwa „Lastschriftretoure, Nichtdurchführung von Zahlungsaufträgen, Verständigung Nichtdurchführung eines Zahlungsauftrages, Nichtdurchführung mangels Kontodeckung, Freigabespesen, Ablebensprovision für Sollstände, Evidenzgebühr, Verlassenschaftsprovision, Todesfallsperre, Rahmenprovision, Fremdspesen etc“. Damit wird ein Gebührenvergleich zwischen den einzelnen Banken für den Konsumenten erschwert.

Zwischen den einzelnen Banken sind die verrechneten Gebühren bzw. Spesen höchst unterschiedlich. Ein paar Beispiele: Die Kosten für eine Sparbuchlöschung bewegen sich von € 4,24 bis € 7,35. Die Barauszahlung von Geld an der Kassa beläuft sich von € 0 bis € 2,50. Die Bankomatabhebung bei der eigenen Bank kostet zwischen € 0 bis € 0,49. Behebt man beim Bankomaten einer Fremdbank, laufen Kosten von € 0 bis € 0,60 an.

Viele Bankkunden stoßen sich auch an den mickrigen Guthabenzinsen bei ihrem Konto: Diese betragen von 0 % (!) bis 0,125 % bzw. 0,250 % (Jugend/Studenten). Bei den Sollzinsen schlagen die Banken dafür umso heftiger zu: Von derzeit 5 % (variabler Zinssatz) bis 13,125 % zuzüglich Überschreitungszinsen bzw. Überziehungszinsen von 5 %.

Die Kontoführungsgebühren pro Quartal bei Finanzierungen reichen von € 4,71 bis zu € 18! Selbst für eine Kontoschließung werden bis zu € 25 in Rechnung gestellt! Die Kosten für die „1. Mahnung“ bei Finanzierungen (Zahlungsverzug) belaufen sich von € 12 bis zu € 35. So richtig ins Geld geht es dann bei den Kosten für eine 3. Mahnung: Zwischen € 24 und € 75 werden da von den Kunden abkassiert. Die Nichtdurchführung eines Dauerauftrages schlägt von € 4,10 bis € 8,50 und bei Beträgen über € 4.000 gar bis zu € 17 zu Buche.

Forderungen für Bankkunden
Transparente Gestaltung der Tarifblätter bzw. aller verrechneten Gebühren und Spesen: Bankkunden soll durch eine übersichtliche Tarifgestaltung der einzelnen Institute ein Vergleich der Konditionen ohne besondere Schwierigkeiten möglich sein. Ebenso ist notwendig, dass bei Girokonten detaillierte Angaben aller tatsächlich verrechneten Gebühren und Spesen zum jeweiligen Abschlusstermin in übersichtlicher Form auf den Kontoauszügen ersichtlich sind: Die Angabe „Spesenbeitrag“ allein ist jedenfalls zu wenig.

Keine Gebühr für eine Sparbuchschließung: Auf eine zusätzliche Gebühr bei einer Auflösung/Schließung eines Sparbuches sollte generell verzichtet werden – gerade jetzt bei aktuell extrem niedrigen Sparbuchzinsen, wo die Schließungskosten unter Umständen sogar höher sind als die angefallenen Guthabenzinsen. Zumindest einige Banken verzichten auf ein Körberlgeld und verlangen keine zusätzlichen Schließungsspesen.

Nein zur Bankomatgebühr: Seit 2009 hebt die RLB Tirol 60 Cent für eine Geldbehebung bei einem Bankomaten bei einer Fremdbank ein. Diese Gebühr wird sogar beim Jugendkonto verlangt. Bei der Erhebung musste festgestellt werden, dass mittlerweile auch einige andere Banken - je nach gewähltem Kontopaket - Gebühren für Bankomatbehebungen verlangen.

Girokonto: Mickrige Guthaben-, hohe Sollzinsen bei Überschreitungen: Derzeit betragen Guthabenzinsen 0 % bis 0,250 %! Sollzinsen außerhalb des Kontorahmens jedoch bis zu 18,125 %! Die Banken sind im Sinne ihrer Kunden aufgefordert, für ein angemessenes Verhältnis zwischen Guthabenzinsen und Sollzinsen zu sorgen.

Alle Details zur Erhebung finden sich unter www.ak-tirol.com. Das günstigste Girokonto und die besten Zinsen erstellt der AK-Bankenrechner über www.ak-tirol.com

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