Team der fp Steuerberatung seziert Arbeit der Bundesregierung
Entlastungspaket ja – Steuerreform nein

Das fp-Team sieht die „Steuerreform“ kritisch: Mag. Simon Kaufmann, Mag. Dr. Martin Frötscher, Mag. Barbara Mairhofer, Mag. Christoph Amprosi und Albrecht Pregenzer, MBA (von links). | Foto: Peter Leitner
  • Das fp-Team sieht die „Steuerreform“ kritisch: Mag. Simon Kaufmann, Mag. Dr. Martin Frötscher, Mag. Barbara Mairhofer, Mag. Christoph Amprosi und Albrecht Pregenzer, MBA (von links).
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IMST (pele). Wieder einmal sprach in Wien eine Bundesregierung von der größten Steuerreform aller Zeiten. Die Experten der fp steuerberatung Imst und Landeck relativieren freilich: Es gebe zwar durchaus positiv zu bewertendes Verbesserungspotenzial, doch es sei bei weitem nicht alles Gold was glänzt. Mag. Dr. Martin Frötscher: „Wir haben ein Entlastungspaket vorliegen, von einer wirklich Reform kann jedoch nicht die Rede sein.“

Für eine wirkliche Reform wären laut Frötscher nachhaltigere strukturelle Änderungen notwendig, die kaum absehbar sind. Die seit Jahren geforderte Ökologisierung von ausgesuchten Steuertatbeständen werde beharrlich nicht umgesetzt. Dies sei einerseits dem mangelnden Wissen des Gesetzgebers, andererseits dem mangelnden politischen Willen zur Energieeffizienz zu verdanken.

Einige Punkte des Entlastungspakets: Von der ersten Stufe im nächsten Jahr sollen vor allem niedrige Einkommen durch eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge profitieren. Im Schnitt werden betroffene Arbeitnehmer um rund 280 weniger Sozialversicherung pro Jahr bezahlen.

Die Werbungskostenpauschale, die bereits im Rahmen der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt wird, erhöht sich ab dem Jahr 2021 von 132 auf 300 Euro pro Jahr. 2022 wird dann eine begünstigte Mitarbeitererfolgsbeteilung eingeführt. Bis zu einer maximalen Höhe von 3000 Euro pro Arbeitnehmer fallen weder Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten an.

Laut Etappenplan der Regierung soll es 2022 zu einer Vereinfachung der Lohnverrechnung kommen. Ebenfalls vorgesehen ist in zwei Etappen die Anpassung der Einkommensteuertarife: 2021 die Senkung des Eingangssteuersatzes von 25 auf 20 Prozent, 2022 die Senkung der Steuerstufen von 35 auf 30 Prozent und von 42 auf 40 Prozent.

Die Pläne aus Wien sehen weiters eine Vereinfachte Pauschalierung mit Erhöhung der Kleinunternehmergrenze sowie de Erhöhung der Grenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern (von 400 auf 800 Euro) vor.

Um die Planungssicherheit zum Beispiel bei Betriebsübertragungen zu erhöhen, soll zukünftige den Unternehmen ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer Betriebsprüfung auf Antrag eingeräumt werden.

Ebenfalls geplant: Eine Senkung er Körperschaftssteuer in zwei Etappen Bis zum Jahr 2023 soll die Gewinnbesteuerung von Kapitalgesellschaften auf 21 Prozent gesenkt werden. Bezüglich der Umsatzsteuer sind hingegen keine wesentlichen Änderungen zu erwarten.

Kritik üben die Steuerexperten daran, dass es nach wie vor kein Ende der kalten Progression geben wird. Damit hat die Regierung eines ihrer wesentlichen Wahlversprechen gebrochen.

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