Schneeräumung könnte teuer werden

TIROL. Der Winter hat in Tirol Einzug gehalten. Eine Situation, die für Haus- und Wohnungsbesitzer Haftungen für mangelnde Schneeräumung und Dachsicherung vorsieht. Haus- und Liegenschaftseigentümer kennen meist ihre Verpflichtung zur Schneeräumung nicht. Es ist nämlich gesetzlich vorgeschrieben, welche Pflichten bzw. Haftungsrisiken für Eigentümer von Liegenschaften bestehen. So sieht der Gesetzgeber vor, dass Liegenschaftseigentümer in Ortsgebieten – ausgenommen sind Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken – dafür Sorge tragen müssen, dass die entlang der Grundstücksgrenze gelegenen Gehsteige und Gehwege inklusive Stiegenanlagen in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sein müssen. Bei Schnee und Glatteis müssen die Gehwege auch gestreut werden. „Aber auch wenn kein Gehsteig vorhanden ist, muss der Straßenrand auf einer Breite von einem Meter entlang des Grundstückes gesäubert und gestreut werden“, warnt Mag. Thomas Tiefenbrunner, Fachgruppenobmann der Versicherungsmakler.

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