Verfassungsgerichthof will Klarheit über Hubschrauber

KNAUSHELI11 | Foto: Foto: Zoom-Tirol

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sorgen für große Verwirrung

Im Streit um die Rettungsflüge der Pongauer Heli-Firma Knaus verlangt jetzt der Verfassungsgerichtshof rasche Klarheit. Die AustroControl muss Auskunft über die gesetzliche Grundlage der neuen Bestimmungen geben.

TIROL. Seit 1. Jänner 2010 müssen die Rettungshubschrauber von Roy Knaus auf dem Boden bleiben.

Die Verfassungsrichter wollen jetzt herausfinden, warum das so ist. Konkret wollen sie wissen, ob das Flugverbot für die Knaus-Maschinen tatsächlich zutrifft, weilsie den geltenden Sicherheitsbestimmungen nicht entsprechen.

Außerdem wollen die Richter vor allem auch wissen, auf welcher gesetzlichen Grundlage die AustroControl ihre neuen Regeln Ende Dezember veröffentlicht hat.

Nur drei Helis haben Zulassung
Damit wurde die Zulassung für Rettungsflüge nämlich auf drei Hubschraubertypen eingeschränkt und die Heli-Austria von Roy Knaus darf deshalb jetzt nicht fliegen. Die Verfassungsrichter haben es sehr eilig.

Die AustroControl und das Verkehrsministerium haben nur vier statt der üblichen acht Wochen Zeit, um eine aussagekräftige Antwort zu übermitteln.

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