Replik aus dem Gemeindeamt

Sehr geehrter Herr Grissemann!

An und für sich bedürfen Ihre öffentlichen Äußerungen, sei es in schriftlicher oder mündlicher Form, aufgrund ihres Inhaltes grundsätzlich keiner Widerlegung und sind in der Regel auch nicht geeignet, irgendwelche Aktionen auszulösen.
Vielmehr sind diese entbehrlich. Allerdings ist das Ausmaß der im Leserbrief der Oberländer Rundschau vom 15./16. Februar 2017 dargelegten Unwahrheiten derart groß, dass sich die Stadtgemeinde Imst nun doch einmal veranlasst sieht, hiezu wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Voranschlag einer Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern ist ein umfangreiches Zahlenwerk mit hoher Verantwortung und großer Komplexität. Dieser wird in verschiedenen Gremien der Stadt Imst in unterschiedlicher Zusammensetzung in vielen Sitzungen erarbeitet, vorbereitet und diskutiert.
Der Voranschlag ist der in Zahlen gegossene Wille des demokratisch legitimierten Gemeinderates der Stadtgemeinde Imst.
Das sinngemäße Erfassen dieses mehr als 300 Seiten umfassenden Elaborates ist als durchaus anspruchsvoll zu bezeichnen. Vor Beschlussfassung durch den Gemeinderat liegt der Voranschlag mindestens 14 Tage vorher für jeden Gemeindebürger zur allgemeinen Einsicht auf.
Ihre diesbezüglichen Ausführungen gehen daher vollkommen ins Leere. In der Stadt Imst ist seit März 2015 in Zusammenarbeit mit dem Land Tirol ein Integrationsbüro eingerichtet. Die entsprechenden Beschlüsse des Stadt- und Gemeinderates wurden gefasst. Die hauptamtliche Mitarbeiterin ist mit 20 Wochenstunden beschäftigt, die Anstellung ist befristet. Diese 20 Wochenstunden werden vom Land Tirol mit 50% gefördert. Im Übrigen sind derartige Integrationsbüros auch in Innsbruck, Wörgl, Kufstein, Hall, Telfs und Schwaz eingerichtet.
Des Weiteren besteht in Imst ein mit 70% gefördertes Leaderprojekt in Kooperation mit dem Regionalmanagement Imst in Form des ABC-Cafés.
Für dieses ABC-Café stehen elf Wochenarbeitsstunden, derzeit besetzt mit drei bis vier MitarbeiterInnen zur Verfügung.
Das ABC-Café ist ein Projekt zur Anwendung der deutschen Sprache für Frauen, Männer, Eltern von Schul- und Kindergartenkindern.
Dass sich die Tätigkeit des Integrationsbüros unter anderem auf die Anmietung von Wohnungen für Asylanten erstrecken würde, ist schlichtweg falsch.
Des Weiteren ist für mich Ihre Aussage unerklärlich, dass die „Asylantenbetreuung“ um € 100.000,-- gestiegen wäre.
Auch diese Aussage ist für mich nicht nachvollziehbar.
Dass in diesem Zusammenhang erstmalig € 88.000,-- an das Land Tirol zu zahlen waren, ist wahr. Zu den erwähnten freiverfügbaren Mitteln darf angemerkt werden, dass auch diese Zahl – gleich wie die Zahl über die Kreditaufnahme – falsch ist.
Tatsache ist vielmehr, dass die Stadtgemeinde Imst über freiverfügbare Mittel im Jahre 2017 in Höhe von € 1,079 Mio. verfügt, und dies bedeutet im Vergleich mit anderen Städten einen mehr als guten Wert. Bei der Stadtmarketing und Stadtentwicklung Imst GmbH handelt es sich um eine Gesellschaft des Handelsrechtes mit zwei Gesellschaftern, und zwar die Stadtgemeinde Imst und den Imst Tourismus.
Bei der jährlich stattfindenden Gesellschafterversammlung sind neben dem Bürgermeister und dem Obmann des Imst Tourismus auch die beiden Bürgermeister-Stellvertreter der Stadtgemeinde Imst geladen, und diese nehmen grundsätzlich auch an den Sitzungen teil.
In diesen Sitzungen erfolgt ein Tätigkeitsbericht inklusive des buchhalterischen Jahresabschlusses. Hiebei wird auch die Entlastung der Geschäftsführung durch die Gesellschafter beschlossen.
Die Geschäftsanteile der Stadtgemeinde Imst betragen 70%, die des Imst Tourismus folglich 30%. Auch die von Ihnen in diesem Zusammenhang kolportierte Zahl entspricht neuerlich nicht den Tatsachen. Der monetäre Beitrag der Stadt Imst pro Jahr beläuft sich tatsächlich auf 
€ 130.000,--, € 70.000,-- werden vom Imst Tourismus beigesteuert. Auch die Ausführungen im letzten Absatz des Leserbriefes stimmen so jedenfalls nicht, bedürfen aber keiner weiteren Stellungnahme.
Jedenfalls darf ich Ihnen versichern, dass gegen die Geschäftsführung keine „Anzeige bzw. Meldung“ vorliegt.
Zum Thema Hallenbad erlaube ich mich ebenfalls nicht zu äußern und verweise auf den laufenden Prozess sowie meine Äußerungen hiezu. Zusammenfassend halte ich fest, dass die Aussagen Ihres Leserbriefs mit Ausnahme der Feststellung über die Zahlung von € 88.000,-- an das Land Tirol schlichtweg unwahr und falsch sind. Ich sehe mich als Bürgermeister der Stadt Imst veranlasst, Ihnen deutlich darzulegen, dass es nicht schicklich ist, wiederholt öffentlich Unwahrheiten über die Stadtgemeinde Imst und deren Einrichtungen sowie Institutionen zu verbreiten. Auch wenn grundsätzlich derartige Aussagen, wie bereits erwähnt, keiner Widerlegung bedürfen, so sehen wir uns jedoch auf Grund der Schwere der Vorwürfe künftig gezwungen, Ihr Vorgehen mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln zu unterbinden.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Imster Rathaus
Bürgermeister

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