Corona-Regeln
Bischofskonferenz erlässt verschärfte Regeln für Gottesdienste

- Derzeit erforderlich: Schutzmasken sowie richtiger Abstand für Pfarrer und Gläubige!
- Foto: privat
- hochgeladen von Manfred Hassl
Österreichs römisch-katholische Bischofskonferenz hat verschärfte Regeln zur Feier öffentlicher Gottesdienste beschlossen. Es gilt eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht während des gesamten Gottesdienstes.
ÖSTERREICH. Österreichs römisch-katholische Bischofskonferenz hat verschärfte Regeln zur Feier öffentlicher Gottesdienste beschlossen. Die entsprechende Rahmenordnung wurde am Montag veröffentlicht und gilt ab Freitag im ganzen Land, wie die Kathpress berichtet. "Die neue Rahmenordnung konkretisiert die schon ergriffenen Schutzmaßnahmen und macht sie österreichweit verbindlich", hieß es laut Kathpress.
MNS-Pflicht während Gottesdienst
Während des gesamten Gottesdienstes gilt nun eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Ausgenommen davon sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können. Darüber hinaus besteht weiterhin keine Maskenpflicht beim Gottesdienst im Freien. Bei der Kommunion darf der Spender nicht mehr "Der Leib Christi" und der Empfänger nicht mehr "Amen" sagen.
Anlass für die Novellierung der Rahmenordnung sind die aktuelle Corona-Lage und die in diesem Zusammenhang zwischen den Kirchen und Religionsgesellschaften mit dem Kultusministerium vereinbarten Maßnahmen. Diese gelten bereits seit 21. September in den katholischen Diözesen und beinhalten beispielsweise eine Maskenpflicht bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen.
Präventionskonzept für Taufen und Co.
Enthalten sind allgemeine Regeln, die für alle Gottesdienstformen gelten, darüber hinaus gibt es spezielle Vorschriften für einzelne Sakramente und Feierformen sowie für die Musik. Für "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" (wie Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung) sind die Erstellung eines Präventionskonzepts und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Ausdrücklich ausgenommen davon sind Begräbnisse und damit verbundene gottesdienstliche Feiern wie die Totenwache oder die Totenmesse.
Allgemeine Corona-Regeln
Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. Beim Kircheneingang sind gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitzustellen. Flächen oder Gegenstände (z.B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Ein Willkommensdienst aus der Pfarrgemeinde soll dafür sorgen, dass große Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen verhindert werden und alle nötigen Hinweise geben.
Chorgesang erwünscht
Weil aufgrund der Corona-Situation der Gesang zu reduzieren ist, enthält die neue Rahmenordnung eine detaillierte Konkretisierung für diese Vorgabe. Chorgesang mit eventuell reduzierter Besetzung bzw. Sologesang sind unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen möglich und erwünscht, heißt es. "Sängerinnen und Sänger halten dabei einen Abstand von mindestens 1,5 Metern und tragen MNS, den sie evtl. für das Singen ablegen". "Für die Chortätigkeit (Proben und Gottesdienste) im kirchlichen Bereich ist ein Hygienekonzept erforderlich", wird außerdem festgehalten.
Messfeier
Nach wie vor darf man sich beim Gottesdienst zum Friedensgruß nicht die Hand reichen. Detaillierte Regel gibt es auch rund um den Kommunionempfang. So müssen die Hostien während der Messe bis zur Kommunionspendung zugedeckt sein. Kurz vor dem Austeilen der Hostien muss der Priester den Mund-Nasen-Schutz anlegen und bei der Kredenz im Altarraum die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. Das gilt auch für die anderen Kommunionspender.
Die Rahmenordnung sind herunterladbar unter https://www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung.


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