"Fremdgehen ist ein Verschulden"
Anwältin Katharina Braun im bz-Interview über die häufigsten Irrtümer bei Scheidungen
Rund um die Feiertage ist Scheidungshochsaison. Warum geht’s emotional während dieser Zeit besonders hoch?
KATHARINA BRAUN: „Ich habe bereits Anfang Dezember einen verstärkten Bedarf nach rechtlicher Beratung bemerkt. Der Stress, den man das ganze Jahr über mit sich herumschleppt, entlädt sich meist gegen Ende des Jahres. Vieles, was sonst unter den Teppich gekehrt wird, kommt hervor.“
Warum „boomen“ Ihrer Meinung nach Scheidungen in Wien?
„In Wien ist eine Scheidung – im Gegensatz zu ländlichen Regionen – nichts Außergewöhnliches. Mehr als jede zweite Ehe in Wien wird geschieden.“
Haben Sie als Scheidungsanwältin bereits Mandanten geraten, sich nicht scheiden zu lassen? „Ja. Bei vielen spüre ich während der Beratung, dass sie sich sehr wohl noch lieben. Ich arbeite eng mit Paartherapeuten zusammen und versuche immer wieder, Leuten eine Basis für einen Neuanfang zu bieten.“
Scheidungsdschungel: Welche sind die häufigsten Irrtümer?
„Fremdgehen ist nach wie vor ein Verschuldensgrund. Man darf auch nicht einfach aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Denn dies kann ein böswilliges Verlassen darstellen. Und drittens: Frauen bekommen nicht automatisch einen Ehegattenunterhalt. Auf diesen hat man grundsätzlich nur dann Anspruch, wenn den anderen an der Zerrüttung der Ehe ein Verschulden trifft.“
Zur Person
Katharina Braun, Rechtsanwältin und diplomierte Mediatorin, hat die neue Online-Plattform www.trenndich.at ins Leben gerufen. Braun ist einer der wenigen Wiener Anwälte, die auch während und nach den Feiertagen (2. bis 5. Jänner, 0664/141 27 49) Beratungen anbieten.
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