Imbisszone Schwedenplatz
Von unterschiedlichen Sperrstundenregelungen und dem Mythos „mietfreier“ Standln
Während der Würstlstand bis 4 Uhr früh offen haben darf, müssen andere Imbissbuden am Schwedenplatz um Mitternacht schließen.
(pb). Kebab, Wiener Würstchen, Dürüm, Pizza, asiatische Nudel-snacks und andere kulinarische Köstlichkeiten werden an sieben Standeln zwischen der Rotenturmstraße und dem Laurenzerberg am Karlsplatz angeboten. Die meisten Imbissbuden können sich schon in den frühen Vormittagsstunden über Kunden freuen.
Unterschiedliche Sperrstunden
Weniger erfreulich sind für manche Standler jedoch die unterschiedlichen Sperrstundenregelungen. Vor allem für den Pizza-Laden im Haus Ecke Hafnersteig hat die Sperrzeiten-Verordnung einen bitteren Beigeschmack: Dort müssen die Rollläden pünktlich um Mitternacht heruntergelassen werden.
Sperrzeiten-Verordnung
„Die Sperrstunde der Gastronomie ist in der Gewerbeordnung geregelt“, erklärt Alexander Hengl vom Marktamt MA 59 und fügt hinzu: „Zusätzlich gibt es in Wien die Wiener Sperrzeiten-Verordnung.“ Nach jener Verordnung dürfen Restaurants zwischen 6 Uhr früh und 2 Uhr nachts geöffnet haben. Buffets öffnen ihre Pforten zwischen 6 und 24 Uhr.
Einzig Würstelstandln ist es erlaubt, zwischen 7 Uhr morgens und 4 Uhr nachts hungrige Nachtschwärmer zu verköstigen.
„Die Sperrstunde kann von der Polizei verlängert werden“, meint Hengl. Dies sei mithilfe eines Bescheids von der Polizei möglich. „In Wien werden die Sperrzeiten von der Polizei streng kontrolliert.“
Mythos „Mietfreiheit“
Auch dem sich hartnäckig haltenden Gerücht, die Standln am Schwedenplatz müssten keine Miete zahlen, schiebt Hengl ein für alle Mal einen Riegel vor:
„Der Tarif für die Benützung des Grundstücks ist im Wiener Gebrauchsabgabengesetz geregelt.“ Darin ordnet der Tarif C5 für Straßenstände an, dass drei Prozent vom Umsatz als Zahlung an die MA 6 abgegeben werden müssen.
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