Kleines Haus der Kunst
Streit um Fassade kommt bald vor das Höchstgericht
Das Kleine Haus der Kunst vis-à-vis der Secession wurde im Juli 2021 weiß angemalt. Das sorgte für Aufregung, Ärger und in Folge dessen auch zu einem Gerichtsprozess, denn das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Nun landet der Fall vor dem Höchstgericht.
von Mathias Kautzky und Julia Schmidt
WIEN/INNERE STADT/WIEDEN. "404 – Don’t ask why" heißt ein nach einem Internet-Fehlercode benanntes Restaurant, das seit Mai 2021 im Kleinen Haus der Kunst, dem ehemaligen Novomatic Forum in der Friedrichstraße 7 vis-à-vis der Secession, besteht.
"Don’t ask why“ – also "Frag nicht, warum" – könnte man sich auch beim neuen Hauseigentümer, der LNR Development GmbH, gedacht haben, als man die Fassade weiß anstreichen ließ. "Das Gebäude im Art-déco-Stil wurde 1922 von den Otto-Wagner-Schülern Hermann Aichinger und Heinrich Schmid jedoch in den Farben Rot und Weiß errichtet und ist denkmalgeschützt", weiß Markus Landerer von der Initiative Denkmalschutz.
Streit um die Fassade des Gebäudes
Das ließ im Frühjahr 2021 beim Bundesdenkmalamt eine Fehlermeldung aufpoppen, um beim Namen des Restaurants zu bleiben. "Die Zweifarbigkeit der Fassade war baukünstlerisch beabsichtigt und ist ein bestimmendes Charakteristikum der Architektur dieses Gebäudes", weiß Stefan Gron vom Bundesdenkmalamt.
Der Hauseigentümer sah das anders: "Ein vom Bundesdenkmalamt bestellter Sachverständiger hat festgestellt, dass die alte Fassade nicht mehr dem Originalzustand entsprach, weil sie im Laufe der Jahre mehrfach mit Silikatfarbe übermalt worden ist", so Lukas Neugebauer von der LNR Development GmbH. "Darum hatte die Fassade keinen schützenswerten Charakter mehr."
Zu spät für eine Lösung?
Das Bundesdenkmalamt konterte darauf: "Bei der letzten Instandsetzung 2008 wurde die Zweifarbigkeit genau nachgestellt", so Gron. "Damit entsprach die Fassade dem originalen Erscheinungsbild aus den 1920er-Jahren."
Zum ursprünglichen Zustand zurückgesetzt wurde jedoch bis dato nichts. Deshalb wird der Akt bald vom Verwaltungsgerichtshof bearbeitet. Grundsätzlich abgeneigt ist der Eigentümer nicht, wie er gegenüber "wien.orf.at" sagt. Er wolle jedoch nicht die vorgeschlagenen Methoden mit Dampf- oder Sandstrahlen verwenden, denn diese könnten die Substanz des Gebäudes beschädigen.
Tritt man vom Kleinen Haus der Kunst hinaus auf den Gehsteig, fällt sofort der Schriftzug "Der Zeit ihre Kunst. Der Kunst ihre Freiheit." oberhalb des Portals der Secession ins Auge. Ob der Hauseigentümer die Freiheit bei der Wahl der Fassadenfarbe zu weit gefasst hat, wird das Feststellungsverfahren zeigen.
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