Jeder dritte Trennungsvater lebt in Armut ohne Anspruch auf Mindestsicherung. Keine Existenz der “bedarfsorientierten Mindestsicherung” für Väter?

- ARMUT IST VÄTERLICH, DIE BEWUSST IGNORIERTE WAHRHEIT!
- hochgeladen von Jürgen Baumgartner TEAM VATERVERBOT (OST)
Nach Schätzungen des Vereins vaterverbot.at fallen 37% der unterhaltspflichtigen Väter mit ihrem frei verfügbaren Einkommen unter die Armutsgrenze von 951 € monatlich. Rund 26% bleibt nicht einmal das Existenzminimum von 772 € pro Monat. Unterhaltspflichtige Väter können gezwungen werden, mit 75 % des Existenzminimums, also mit 579 € oder weniger pro Monat auszukommen (bei manchen Einzelurteilen auch darunter).
„Anspannung“, wo der Unterhalt nicht am realen, sondern an einem höheren, fiktiven Gehalt bemessen wird, sind an der Tagesordnung und verschärft die Situation zusätzlich. So wird zum
Beispiel bei unterhaltspflichtigen Vätern, die zur Betreuung ihres Kindes in Karenz gehen oder zur
Betreuung des Kindes ihr Dienstverhältnis reduzieren, das reduzierte Einkommen nicht berücksichtigt und der Unterhalt weiter hinan einem nicht vorhandenen, fiktiven Vollzeiteinkommen bemessen. Die Betreuung durch den Vater scheint in unserer Gesellschaft nicht gewollt zu sein.
Bemerkenswert ist auch, dass die Anspannung auch in Fällen angewendet wird, in denen die Kinder durch den Unterhalt des Vaters bereits ausreichend (über den Regelbedarf hinausgehend) versorgt sind, aber z.B. wegen eines in der Vergangenheit erbrachten, höheren Einkommens (aufgrund von Überstunden oder Auslandstätigkeiten) auf dieses frühere Einkommen angespannt wird. Selbst wenn eine Mutter über ein wesentlich höheres Eigeneinkommen als der Vater verfügt, wird der Vater zu einer Unterhaltsleistung verpflichtet, bei der sein verbleibendes Resteinkommen unter die Armutsgrenze oder gar unter das Existenzminimum rutscht. Diese Regelung steht im Widerspruch zur geltenden Judikatur des prozentualen Unterhalts, die davon ausgeht, dass die Kinder bei beiden Elternteilen die gleichen Verhältnisse vorfinden sollen, nur finden sie in solchen Fällen beim Vater wesentlich schlechtere Verhältnisse vor.
Besonders von Armut betroffen sind Väter mit mehr als zwei Kindern. Diesen Vätern wird nicht die Möglichkeit gegeben, ihren Unterhalt in Form von anteiliger Kinderbetreuung zu leisten. Statt dessen setzt die Justiz in solchen Fällen auf die maximale Härte: Ein Vater mit drei Kindern kann nach Auswertungen des Vereins vaterverbot.at mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 50% davon ausgehen, dass er aufgrund von Unterhaltsprozentsätzen, die ein Leben in Würde schon fast unmöglich machen, noch zusätzlich angespannt wird. Dies führt dazu, dass manche Vermieter nicht einmal mehr Wohnungen an Väter vergeben, die für mehr als zwei Kindern unterhaltspflichtig sind.
Es ist schon verwunderlich, wenn bei der neuen Mindestsicherung die unterhaltspflichtigen Väter nicht einmal erwähnt werden und so getan wird, als bestehe dieses Problem überhaupt nicht. Wenn der Staat im Unterhaltsrecht Rahmenbedingungen schafft, die viele Väter in die Armut treibt, so sollte er den Betroffenen wenigstens mit der Mindestsicherung ein Leben am Existenzminimum ermöglichen. Von einem Leben in Würde ganz zu schweigen
Armutsgrenze:
http://www.vaterverbot.at/fileadmin/downloads/flyer/FlyerVaterverbot2010_Armut.PDF
Die definierte Armutsgrenze liegt in Österreich bei € 951,-.
Eine soziale Teilnahme am Leben ist erst ab € 1.203,- möglich.
Väter müssen laut Gesetz oft mit € 579,- oder weniger pro Monat
auskommen! Schon bei der Sozialhilfe wurden Unterhaltzahlungen,
bzw. Exekutionen auf 25% unter das Existenzminimum nicht als einkommensmindernd
anerkannt!
Zahlenmaterial: 2009/10, Stat. Austria, Schuldnerberatung, eigene Umfragen.
ARMUT IST VÄTERLICH,
DIE BEWUSST IGNORIERTE WAHRHEIT
TEAM VATERVERBOT
Familien- und Vätervereinigung
Österreich-OST
Ing. Jürgen Baumgartner
ost@vaterverbot.at
http://www.vaterverbot.at
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