Jugendamt: Streit um Lohn
Antonia Kofler musste im Behindertenzentrum Feuerzeuge zusammenbauen. Geld gab es keines.
Zwangsarbeit, Beschäftigungstherapie oder bloßes Versehen? Im Behindertenzentrum der Magistratsabteilung 12 in der Seeböckgasse 24 arbeiteten auch Jugendliche ohne Behinderung. Das Problem: Eigentlich wären sie arbeitsfähig gewesen, ihnen hätte somit Lohn zugestanden.
Drohung des Amtsleiters
Zur Vorgeschichte: Das Jugendamt übernahm gleich nach der Geburt 1950 die Vormundschaft für Antonia Kofler, da sie unehelich zur Welt kam. Nach dem Abschluss der Pflichtschule sollte sie eine Arbeitsstelle suchen, so der Wunsch der zuständigen Fürsorgerin. Doch einfach war das nicht: Vier Lehrstellen gab sie wieder auf, bis das Jugendamt sie ins Behindertenheim in die Seeböckgasse steckte.
Die Begründung: "Ein Abgleiten in die Verwahrlosung ist zu befürchten", so der damalige Amtsarzt des Bezirksgesundheitsamtes, Dr. Robert Müller. Zuvor wurde bei ihr außerdem Epilepsie festgestellt.
Der Druck war enorm: Der Amtsleiter des Bezirksjugendamtes für Hernals und Währing, Mikulasch, drohte ihr immerhin mit der Einweisung in eine geschlossene Anstalt, damit sie "einer entsprechenden Beschäftigung" nachgehen könne.
Anwalt kämpft für Recht
Ein halbes Jahr lang – bis zum 22. Jänner 1968 – besuchte die damals 17-Jährige das Behindertenzentrum. Dort fertigte sie Feuerzeuge der Firma Imco an. Lohn für ihre Arbeit wurde ihr aber nicht ausbezahlt.
"Da sie aber arbeitsfähig war, hätte sie Geld bekommen müssen", so ihr Anwalt Wolfgang Kogler. Er versucht nun, 6.600 Euro Entschädigung zu erstreiten.
Dem Vernehmen nach waren auch soziale Problemfälle in der Seeböckgasse untergebracht. "Nicht unsere Zielgruppe", so ein Sprecher vom Verein Jugend am Werk, der das Zentrum 2000 übernahm.
Zur Sache:
Bis 1989 wurde die Vormundschaft von un-ehelichen Kindern dem Jugendamt übertragen (Amtsvormundschaft). Diesen Beschluss fasste der Wiener Gemeinderat 1922 aufgrund der hohen Zahl außerehelicher Kinder. 1954 und 1970 wurden schrittweise Verbesserungen eingeführt. Erst seit dem Kindschaftsrecht-Änderungsgesetz haben volljährige Frauen per Gesetz die Vormundschaft für uneheliche Kinder inne.
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