Nach Hochwasserschäden
Jost-Mühle in Windisch Minihof strahlt wieder wie neu

- Die Jost-Mühle musste nach Hochwasserschäden saniert werden.
- Foto: Elisabeth Kloiber
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Die Hochwasserschäden in der und um die Jost-Mühle in Windisch Minihof wurden beseitigt.
WINDISCH MINIHOF. Im Juli letzten Jahres überfluteten Regenmassen das Gemeindegebiet. Vom Hochwasser am schwersten getroffen wurde die Jost-Mühle. Das Erdgeschoß wurde rund 1,30 Meter hoch überschwemmt, Elektrogeräte und Mobiliar beschädigt. Auch Teile der Außenanlage wurden weggerissen und die Wehranlage stark in Mitleidenschaft gezogen.

- Das Bachbett bei der Jost-Mühle wurde befestigt.
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Meldewarnsystem
Noch im letzten Jahr wurden die Innenräumlichkeiten der Mühle wieder hergestellt. In den Wintermonaten wurde die Wehranlage saniert. Auch die desolate Betonbrücke entlang wurde komplett erneuert. Das Wasserbauamt befestigte die Uferbereiche. "Im Zuge der Sanierung wurde auch ein elektronisches Meldewarnsystem eingebaut", erzählt Bürgermeister Helmut Sampt. "Wenn der Pegel erreicht wird, öffnen sich automatisch die Fallen. So kann sich das Wasser nicht mehr anstauen und einen großen Schaden anrichten."
Autofahrer sollen sich einbremsen
Die Gemeinde schaffte sich eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage an. Die Anlage soll bei Bedarf an Gemeindestraßen aufgebaut werden, wo hauptsächlich Familien mit Kindern wohnen.

- Die Siedlungsstraße in Minihof-Liebau wird neu asphaltiert.
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Neue Zufahrtsstraße
MINIHOF-LIEBAU. Die Sonnensiedlung erhält eine Zufahrtsstraße. Die bisher unbefestigte Schotterstraße soll laut Bürgermeister Helmut Sampt asphaltiert werden. Außerdem sollen auch neue Gehwege entstehen. Die Asphaltierungsarbeiten sind für diesen Sommer geplant.
Neue Verordnung für Hundebesitzer
Seit Anfang des Jahres ist in der Gemeinde eine Verordnung in Kraft, die das Führen und Halten von Tieren neu regelt. So herrscht im gesamten Gemeindegebiet Leinenpflicht, und Hunde müssen bei Kinderspielplätzen, Friedhöfen und öffentlichen Einrichtungen einen Beißkorb tragen. Außerdem müssen Hundebesitzer durch die Hunde verursachte Verunreinigungen unverzüglich entfernen. Das Nichteinhalten der Verordnungsrichtlinien kann mit einer Geldstrafe bis zu 500 Euro geahndet werden.
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