Josefstadt
Inhaber von Café "Freyja" insolvent, Zukunft ungewiss

- Für die Croissants standen die Josefstädterinnen und Josefstädter schlange.
- Foto: Freyja
- hochgeladen von Fabian Franz
Über ein Jahr lang hat das Café "Freyja" die Josefstädterinnen und Josefstädter mit teuren Croissants verzaubert. Nun sind die Türen geschlossen und die Zukunft des Lokals, wo einst täglich die Menschen Schlange standen, ungewiss.
WIEN/JOSEFSTADT. Über ein Jahr lang konnte man Menschenschlangen vor der Alser Straße 19 beobachten. Grund für die Anstürme im 8. Bezirk war das im Mai 2024 eröffnete Café "Freyja". Vor allem für die laut dem Lokal "besten Croissants aus Budapest" waren sich manche Josefstädterinnen und Josefstädter nicht zu schade, sich bis auf den Gehsteig anzustellen.
Jedoch hielt der Hype um die acht Euro teuren Croissants und somit auch die Schlangen vor dem Geschäft nicht an. Mit Ende August wurde öffentlich, dass Inhaber Gergely Markovics seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte. Ebendarum eröffnete das Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren. Da es sich beim "Freyja" in Wien um ein Einzelunternehmen handelt, bestätigt ein Sprecher des Alpenländischen Kreditorenverbandes (AKV), dass es sich ebenso um eine Firmeninsolvenz handelt.
Zukunft ungewiss
Zeichen eines Umbruchs bahnten sich jedoch schon an. Denn die Türen des Geschäfts in der Alser Straße sind bereits seit wenigen Wochen geschlossen. Auch auf "Google Maps" steht "vorübergehend geschlossen". Mehrfache MeinBezirk-Anfragen an das Lokal über die tatsächlichen Umstände blieben jedoch bis Freitagnachmittag unbeantwortet.

- Über das Vermögen des Inhabers vom Café "Freyja" wurde ein Konkursverfahren eröffnet. (Archiv)
- Foto: Freyja
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Trotz der Anzeichen ist eine endgültige Schließung des "Freyja" bisher nicht bestätigt. Denn der AKV erklärt, dass es noch keine offizielle Anordnung gebe, dass das "Freyja" geschlossen werden soll. Falls eine offizielle Stellungnahme des Inhabers ausbleibt, wird spätestens am 13. November über die Zukunft des Lokals entschieden. Zu diesem Termin ist ein Gerichtsverfahren zur Prüfung der Meldungen der Gläubiger und weiteren Maßnahmensetzungen angesetzt.
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