Pflegende Angehörige
Anmeldungen zur „Auszeit"-Woche ab sofort möglich

Als einziges Bundesland ermöglicht Kärnten pflegenden Angehörigen eine kostenlose „Auszeit“-Woche. | Foto: Fotolia/Kzenon
  • Als einziges Bundesland ermöglicht Kärnten pflegenden Angehörigen eine kostenlose „Auszeit“-Woche.
  • Foto: Fotolia/Kzenon
  • hochgeladen von Julia Dellafior

Pflegende Angehörige können sich ab sofort bis 29. Jänner für eine kostenlose „Auszeit"-Woche im Kurzentrum Bad Bleiberg anmelden. Der erste Turnus startet am 28. Februar.

KÄRNTEN. Um pflegende Angehörige zu entlasten, wurden bereits in den vergangenen Jahren Entlastungsmaßnahmen entwickelt. Bis 29. Jänner ist es möglich, sich für die kostenlose „Auszeit"-Woche anzumelden. Der Turnus für die Erholungswochen startet am 28. Februar, weitere Turnusse wird es ab 7. und 14. März geben. „Seit Jahren bieten wir Kärntnern, die einen Angehörigen ab der Pflegestufe 3 betreuen, eine Auszeit an. Betreut jemand einen an Demenz erkrankten, nahen Verwandten, so ist eine Inanspruchnahme der Erholungswoche schon ab der Pflegestufe 2 möglich“, informiert Prettner. Hand in Hand damit wurde das Kontingent der Urlaubsplätze aufgestockt: „Sofern die Antragsvoraussetzungen gegeben sind, wird niemand abgewiesen“, versichert Gesundheitsreferentin Beate Prettner.

Kraft tanken

Die Auszeit umfasst sieben Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Kurzentrum Bad Bleiberg. Inbegriffen sind kurärztliche Untersuchungen, individuelle Therapieanwendungen, aber auch Vorträge zu pflegerelevanten Themen oder psychologische Beratung, so das erwünscht ist. „Sich der Pflege eines Familienmitgliedes, beeinträchtigten Kindes oder Jugendlichen zu widmen, ist eine emotional und körperlich fordernde Aufgabe. Darum ist es auch so wichtig, sich selbst Pausen zu gönnen“, betont Prettner. 

Ersatzpflege gewährleistet

Damit sich während der Abwesenheit des Pflegenden keine Pflegeprobleme auftun, sorgt das Land Kärnten für einen professionellen Ersatz: „Es ist selbstverständlich, dass das Land die Pflege während dieser Woche bereitstellt – über mobile soziale Dienste oder über Kurzzeitpflege. Unsere GPS-Stellen in den Bezirken und unsere Pflegenahversorgung sind bei der Organisation der Ersatzpflege gerne behilflich“, erklärt die Gesundheitsreferentin.  

Anträge sind bei Gemeindeämtern/Magistraten, Bezirkshauptmannschaften/GPS sowie bei der Landesregierung und im Internet unter www.ktn.gv.at erhältlich.

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.