Für Fahrtkosten
Kärntens Pendler können sich noch Förderungen sichern

Die steigenden Spritpreise machen das tägliche Pendeln für viele Beschäftigte zunehmend zur finanziellen Belastung. (Symbolfoto) | Foto: stock.adobe.com/at/velimir
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Wer täglich mit dem Auto zur Arbeit pendelt, merkt die steigenden Spritkosten deutlich im Geldbörserl. Für Berufspendlerinnen und Berufspendler in Kärnten gibt es jedoch finanzielle Unterstützung: Der Fahrtkostenzuschuss kann noch bis zum 31. Oktober beantragt werden. 

KÄRNTEN. Berufspendlerinnen und Berufspendler in Kärnten haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für ihre Fahrtkosten zu erhalten. Im Rahmen der Arbeitnehmerförderung können Anträge für den Fahrtkostenzuschuss noch bis zum 31. Oktober bei der Arbeiterkammer Kärnten gestellt werden. Zudem kann man bis zum 31. Dezember auch den "Kärntner Sprit-Bonus" beantragen.

Wer Anspruch auf Unterstützung hat

Der Fahrtkostenzuschuss des Landes, der von der Arbeiterkammer administriert wird, richtet sich an Kärntnerinnen und Kärntner mit geringem bis mittlerem Einkommen, die mehrmals pro Woche pendeln. Wer weniger als 30.000 Euro jährlich verdient und mehr als 30 Kilometer zur Arbeit fährt, bekommt das Kärntner Klimaticket zu 100 Prozent gefördert. Doch auch wer mit dem Auto fahren muss, kann den Fahrtkostenzuschuss beantragen. 

"Gerade für Menschen, die täglich auf ihr Auto angewiesen sind, zählt jeder Euro. Mit dem Sprit-Bonus kommt eine zusätzliche Unterstützung bei jenen an, die lange Wege zur Arbeit zurücklegen", betont AK-Direktorin-Stellvertreterin Irene Hochstetter-Lackner. | Foto: AK Kärnten/Simone Attisani
  • "Gerade für Menschen, die täglich auf ihr Auto angewiesen sind, zählt jeder Euro. Mit dem Sprit-Bonus kommt eine zusätzliche Unterstützung bei jenen an, die lange Wege zur Arbeit zurücklegen", betont AK-Direktorin-Stellvertreterin Irene Hochstetter-Lackner.
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75 Euro zusätzlich

Mit dem "Kärntner Sprit-Bonus" unterstützt das Land Pendlerinnen und Pendler einmalig mit 75 Euro zusätzlich. Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Lehrlinge, die die Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss erfüllen, mit dem Privatfahrzeug pendeln und mindestens 30 Kilometer einfache Wegstrecke zurücklegen. Der Antrag kann bis zum 31. Dezember gestellt werden. Alle Infos zum Fahrtkostenzuschuss und zum "Kärntner Sprit-Bonus" gibt es auf der Website arbeitnehmerfoerderung.at oder telefonisch unter 050 477-4003.

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