LRH
Verbesserungspotential bei heimischen Musikschulen festgestellt

- Der LRH hat die heimischen Musikschulen unter die Lupe genommen.
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Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) überprüfte, wie die Musikschulen des Landes organisiert und finanziert werden. Er empfiehlt die Integration von Musikschulstandorten vor allem in Bildungszentren, um die Unterrichtsangebote für Schülerinnen und Schüler zu erweitern.
KÄRNTEN. Durch seine Musikschulen ermöglicht das Land breiten Kreisen der Bevölkerung eine gute musikalische Ausbildung. Alle Interessierten dürfen eine Musikschule besuchen. Zusätzlich liegt der Fokus auf der Förderung von besonders begabten Schülern und dem gemeinschaftlichen Musizieren. Neben den Hauptfächern wie Klavier, Gitarre und Steirische Harmonika umfasst das Unterrichtsangebot spezielle Musikrichtungen wie Jazz, Pop oder Rock und musiktheoretische Fächer.
Finanzierung
Das Land trägt die Kosten für die Musikschullehrenden, während Infrastruktur und Sachaufwand wie etwa Bürobedarf oder Instrumente durch die Standortgemeinden bzw. im Fall der Slowenischen Musikschule Slovenska Glasbena šola durch die Vereine zu finanzieren sind. Über die Finanzierung des Sachaufwands schließt das Land mit den Standortgemeinden Vereinbarungen ab. Diese sind teilweise veraltet, nicht auffindbar und inhaltlich unterschiedlich. Die Ausstattung der Musikschulen ist sehr unterschiedlich und hängt im Wesentlichen von den finanziellen Möglichkeiten und dem Engagement der Gemeinden und Vereine ab.
Empfehlung
Der LRH empfiehlt dem Land, Mindeststandards zu definieren und mit allen Standortgemeinden und Vereinen einheitliche Regelungen zu treffen. Die Erträge des Landes für die Musikschulen setzen sich aus den Schulgeldern und der Landesmusikschulabgabe zusammen. Die Schulgelder machen rund ein Viertel der Erträge aus. Der überwiegende Teil stammt aus der Landesmusikschulabgabe, die Teil der Rundfunkgebühren ist.
Musikschulen in Bildungszentren bieten Vorteile
Laut Musikschulgesetz soll das Land ein Musikschulkonzept und einen Musikschulplan erstellen, die den Rahmen für die individuelle Entwicklung der Musikschulen vorgeben. Beides setzte das Land bisher nicht um. Die Musikschulen haben 84 Hauptstandorte. In 71 der 132 Kärntner Gemeinden gibt es zumindest einen Hauptstandort einer Musikschule. Einige Musikschulen sind bereits in Bildungszentren integriert. Der überwiegende Teil ist in Pflichtschulen untergebracht. Derzeit gibt es an manchen Standorten in bestimmten Fächern nicht genügend Plätze, wie beispielsweise in den Hauptfächern Klavier, Gitarre und Steirische Harmonika. Um die Musikschulstandorte in Zukunft bedarfsgerecht zu planen, will das Land ein Standortekonzept erstellen. Durch das Standortekonzept könnten Musikschulen von örtlich nahe zueinander gelegenen Standorten in Bildungszentren integriert bzw. der Ausbau von Bildungszentren forciert werden.
Effizienter durch digitale Lösungen
Auf eine gute Dokumentation sollte im Bereich Aus- und Weiterbildung mehr Augenmerk gelegt
werden. Das Land dokumentiert nicht alle gemeldeten Aktivitäten und die Lehrer melden nicht alle Fortbildungsmaßnahmen. Um die Weiterbildungen zu dokumentieren, könnte der elektronische Bildungspass des Landes genutzt werden. Verbesserungspotential gibt es zudem bei der Reisekostenabrechnung. Für den Unterricht an anderen Schulstandorten verrechnen die Musikschullehrer Fahrtkosten und unter gewissen Voraussetzungen Tagesgebühren. Derzeit übermitteln die Lehrenden die Abrechnungen meist gesammelt am Ende des Semesters in Papierform. Um den Prozess effizienter zu gestalten, sollte die Abrechnung zeitnah und am besten in digitaler Form erfolgen.
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