WKO
Wer ohne Berechtigung arbeitet, der schadet nicht nur sich

- Landesinnungsmeisterin Angelika Schawarz
- Foto: WKO
- hochgeladen von Thomas Klose
Gerade im "Wohlfühlbereich" - also bei Fußpflege, Kosmetik, Massage, Nageldesign, Piercing & Tattoo - kommt es seit Corona vermehrt zu Pfuscherei und Schattenwirtschaft. Das hat gravierende Folgen für die betroffenen Unternehmer, aber auch für deren Kunden und die ganze Sparte.
KÄRNTEN. Unbefugte Gewerbeausübung (kein Gewerbeschein/Gewerbeüberschreitung), Schwarzarbeit/Sozialbetrug (Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Anmeldung zur Sozialversicherung), Steuer- und Beitragshinterziehung (keine Rechnung) und unlauterer Wettbewerb. Das alles fällt in den Bereich der "Pfuscherei" bzw. Schattenwirtschaft.
Wohlfühlpartner betroffen
Vor allem im Bereich der sogenannten "Wohlfühlpartner" - dazu zählen Fußpflege, Kosmetik, Massage, Nageldesign, Piercing und Tattoos - fand das Thema während der Lockdowns Einzug. "Während dieser Zeit haben wir viele Meldungen über unbefugte Gewerbeausübungen erhalten", so die Landesinnungsmeisterin der Kärntner Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Angelika Schawarz.
Weiterhin "Pfusch"
Mittlerweile könnten die "Wohlfühlpartner" ihre Betriebe wieder geregelt offen halten, endlich ihre Kunden in gewohnter Form betreuen. Doch das Problem der Schwarzarbeit besteht weiterhin. Dagegen kämpft die Wirtschaftskammer nun an. "Der Pfusch wird von der Wirtschaftskammer nicht hingenommen", so Angelika Schawarz. "Das Pfuscherreferat der Wirtschaftskammer beschäftigt einen Mitarbeiter und beauftragt Detekteien, um Schwarzarbeit aufzuspüren", erklärt die Innungsmeisterin. Die Ermittlungsergebnisse werden an die Gewerbehörde, Krankenkasse, Finanzpolizei weitergeleitet.
"Pfusch" schädigt alle
Pfuscher zahlen weder Steuern noch Sozialabgaben, die öffentliche Hand muss Mindereinnahmen durch Steuererhöhungen kompensieren. Die Ertragslage der legalen Unternehmer wird geschmälert, der Konsument muss mehr bezahlen. Bei Schwarzarbeit gibt es für die Kunden zudem keine Garantie und meist keine Gewährleistung.
Kein Kavaliersdelikt
Pfuschen ist kein Kavaliersdelikt. Sowohl dem Auftraggeber als auch dem Auftragnehmer können Klagen und Verwaltungsstrafen drohen.
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