Jagderleichterung
Wölfen, Bibern und Fischottern geht es an den Kragen

- Erleichterung bei Bejagung von Schwarzwild und Großraubwild. (Symbolfoto)
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Am heutigen Donnerstag kam es im Kärntner Landtag zu einem einstimmigen Beschluss zu den vorgelegten Änderungen im Kärntner Jagdgesetz.
KÄRNTEN. Zeitgemäße Jagdregeln sollen als Grundlage für Schutz von Wild und Wald sowie gute Partnerschaft zwischen Jägern und Grundeigentümern, zur Erleichterung bei Bejagung von Schwarzwild und Großraubwild dienen.
Einstimmiger Beschluss
Die von Jagdreferent Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber vorgelegten Änderungen im Kärntner Jagdgesetzes wurden heute einstimmig im Kärntner Landtag beschlossen. "Es geht dabei um zahlreiche Anpassungen an aktuelle Herausforderungen und Problemstellungen in der Jagd, aber auch um die Zusammenarbeit zwischen Grundeigentümern und Jägern", informiert Gruber.
Beeindruckender Fortschritt
"Lange Verhandlungen und viel Arbeit finden heute seine endgültige, gesetzliche Verankerung. Mit der Jagdgesetznovelle dieses Jahres ist eine Weiterentwicklung für die Jagd eingeführt, welche den Wirkungsbereich der Jägerschaft stärkt und die Bejagung bestimmter Wildarten unterstützt. Es bleibt die gute Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern unserer Landesregierung und der Landwirtschaftskammer Kärnten zu betonen, die ein wesentlicher Part dieses Fortschritts sind", so Landesjägermeister Walter Brunner.
Zusätzliche Vorrichtungen
Laut Presseinformation betreffe ein wesentlicher Punkt Erleichterungen für die Bejagung von Schwarzwild und großen Beutegreifern. Dafür dürfen künftig zusätzliche Vorrichtungen zur Beleuchtung der Ziele sowie Visiereinrichtungen mit Bildumwandler oder elektrischem Bildverstärker verwendet werden. Das ist insbesondere bei Schwarzwild als Maßnahme zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest wichtig. Diese Regelung wird jetzt ausgeweitet. So sieht die Jagdgesetznovelle die Möglichkeit vor, dass die Landesregierung per Verordnung Nachtzielgeräte auch zur Bejagung von Bibern, Fischottern und Goldschakalen erlauben kann. Für die Bejagung von Wölfen wurde dies bereits vor drei Jahren aufgrund einer Verordnung erlaubt.
Änderung der Schonzeit
"Darüber hinaus regelt die Novelle, dass Verordnungen zur Verkürzung oder Aufhebung der Schonzeit, wie etwa beim Fischotter, Biber oder Wolf, in Zukunft für die Dauer von fünf, statt bisher zwei Jahren, gelten sollen, was allen mehr Rechtssicherheit bringt. Um Wildschäden zu vermindern, wird der Jägerschaft zudem die Ermächtigung erteilt, selbst nähere und regional unterschiedliche Bestimmungen über einen Mindestabschuss von Kahlwild zu treffen, wenn dies aus jagd- und forstwirtschaftlichen Gründen notwendig erscheint", heißt es seitens der Presseinformation.
Zeitgemäße Jagdregeln
Martin Gruber betont: "Die Novelle wurde überparteilich mitgetragen, das ist ein positives Zeichen, dass allen die gesellschaftliche Bedeutung der Jagd bewusst ist. Es geht um gesunde Wildtierbestände, den Schutz des Waldes, aber auch um eine gute Partnerschaft mit der Land- und Forstwirtschaft. Dafür schaffen wir mit zeitgemäßen Jagdregeln, eine entscheidende Grundlage."
Wichtigsten Änderungen
- Erleichterung für die Bejagung in der Nacht von Schwarzwild, Wölfen, Bibern, Fischottern und Goldschakalen.
- Längere Geltungsdauer von Verordnungen zur Aufhebung beziehungsweise Verkürzung der Schonzeit von geschonten Wildarten.
- Ermächtigung für die Kärntner Jägerschaft, regional differenziert Mindestabschuss von Kahlwild bei jagd- und forstwirtschaftlichen Gründen vorzusehen.
- Goldschakale, Waschbären, Ringel- und Türkentauben dürfen von Grundeigentümern zur Verhütung ernster Schäden gefangen und getötet werden.
- Abschussmeldungen erfolgen künftig elektronisch über „Jagdinformationssystem-Kärnten“
- Landesregierung kann bei Bedarf ganzjährige Verordnung erlassen, dass Hunde an der Leine zu führen sind.
- Kündigung des Jagdpachtvertrages bei wiederholten schwerwiegenden Vertragsbrüchen des Pächters.
- Ausweispflicht der für das amtliche Monitoring zuständigen Personen.
- Neue Regelungen für verschließbare und mobile Hochsitze.
- Feststellungsbescheid bei teilweiser Veräußerung eines Eigenjagdgebietes
- Ausnahmen vom Aneignungsrecht im Rahmen eines Abschussauftrages.
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