AK Kärnten
Klagenfurterin bekam 4.800 Euro zurück

Michaela Eigner-Pichler ist Expertin für Arbeitsrecht bei der AK Kärnten | Foto: KK/AK_Helge Bauer
  • Michaela Eigner-Pichler ist Expertin für Arbeitsrecht bei der AK Kärnten
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Mutter bekam 4.800 Euro, weil Arbeiterkammer (AK) Kärnten nachhelfen konnte. Es ging um zu niedriges Wochen- und Kinderbetreuungsgeld.

KÄRNTEN. Eine Klagenfurterin wandte sich an die AK Kärnten, sie ist in der Gastronomie tätig. Der Hintergrund: Überstunden bzw. Sonn- und Feiertagsentgelte, die vor Meldung einer Schwangerschaft regelmäßig geleistet wurden, müssen bei der Berechnung des Wochengeldes miteinbezogen werden. Das war bei ihr nicht der Fall. Die Arbeiterkammer half und die Frau konnte bei der Krankenkasse eine Nachverrechnung beantragen - sie bekam 4.800 Euro.

OGH-Urteil ausschlaggebend

Ein OGH-Urteil vor rund einem Jahr stellte nämlich fest, dass Überstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeit in die Berechnung des Wochengeldes einfließen müssen, wenn eine Arbeitnehmerin diese vor Bekanntgabe einer Schwangerschaft regelmäßig geleistet hat. Ansonsten wird das Wochengeld aus dem durchschnittlichen Nettobezug der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist berechnet, klärt AK-Arbeitsrechtsexpertin Michaela Eigner-Pichler auf. 

Auch mehr Kinderbetreuungsgeld

-Pichler zum Fall der Klagenfurterin: "Das neu berechnete Wochengeld betrug statt 54 Euro 68 Euro, also rund 1.554 Euro mehr. Daraus resultierte, dass die Frau auch beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld, welches 80 Prozent vom Wochengeld ausmacht, eine Nachzahlung von 3.300 Euro erhielt."

Ein Nachverrechnung wie diese ist bis zu zwei Jahre möglich. Die Expertin: "Hat der Arbeitgeber die regelmäßig geleisteten Überstunden oder Sonn- und Feiertagsentgelte nicht berücksichtigt, sollte eine Nachverrechnung bei der Gebietskrankenkasse, unter Vorlage einer korrigierten Arbeits- und Entgeltsbestätigung vom Dienstgeber, verlangt werden."

Mehr Informationen:
kaernten.arbeiterkammer.at/familie oder 050 77-1005

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