Förderung
Schutzschirm bringt Planungssicherheit für Veranstalter zurück
Für die Veranstaltungswirtschaft ist ein Stück weit Planungssicherheit zurückgekehrt: Der Schutzschirm für kommende Events sorgt für Sicherheit im Falle einer coronabedingten Absage.
KÄRNTEN. Die Veranstaltungswirtschaft samt all ihrer Zulieferer wurde von der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Maßnahmen hart getroffen. Lange wurden die Anliegen überhört und die Betriebe bei finanziellen Hilfen ausgeklammert. Nun ist zumindest für alle kommenden Veranstaltungen Planungssicherheit zurückgekehrt. „Der Schutzschirm sorgt für Freude in der Branche“, berichtet Hannes Dopler, Sprecher des WK-Beirats für die Branchen Eventtechnik, Eventagentur, Catering, Infrastruktur, Konzertveranstalter, Dekoration, Location, Feuerwerkstechnik, Clubkonzerte und Hochzeitsplanung.
Im Falle einer Absage
„Hierbei handelt es sich um eine Förderung im Falle einer coronabedingten Absage beziehungsweise erforderlichen Einschränkung der Veranstaltung“, erklärt Markus Polka, Geschäftsführer des WK-Beirats und Marketingchef der Wirtschaftskammer. Abgewickelt wird diese Leistung über die Tourismusbank. Beantragen können diesen Schutzschirm Veranstalter, die zwischen 1. März 2021 und 21. Dezember 2022 eine Veranstaltung mit mindestens 15.000 Euro an Kosten in Österreich planen und für diese das wirtschaftliche Risiko tragen. Alternativ können Veranstaltungsagenturen und Eventplaner unter bestimmten Voraussetzungen als Veranstalter die Förderung beantragen. Zuschuss gibt es in Höhe von maximal 90 Prozent der förderbaren Kosten im Falle einer Covid-19-bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung der Veranstaltung.
Weitere Informationen zur Förderung: www.oeht.at/produkte/schutzschirm-fuer-veranstaltungen/
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