Einblicke in das Erbrecht

ÖGB Regionalsekretär Andreas Hubauer und Notarsubstitut Lukas Binder freuen sich auf viele Gäste beim Vortrag. | Foto: ÖGB
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Kinder sind grundsätzlich immer erbberechtigt, egal ob ehelich oder außerehelich, es sei denn, sie geben zu Lebzeiten einen notariellen Erb- und Pflichtteilsverzicht ab. Welche Konsequenzen es hat, wenn keine Verfügungen getroffen werden: Ein Ehepaar hat einen 18-jährigen Sohn. Aus einer früheren Beziehung des Mannes stammen ein Sohn (28 Jahre) und eine Tochter (26 Jahre), zu denen sich aber der Kontakt verlaufen hat. Als der Mann stirbt, hinterlässt er ein Haus im Wert von 600.000 Euro, ein Grundstück im Wert von 270.000 Euro und ein Auto im Wert von 30.000 Euro. Wer was und wie viel erbt, hängt davon ab, ob der Verstorbene ein Testament errichtet hat.

Gibt es kein Testament, dann erben alle Kinder gemeinsam zwei Drittel des gesamten Nachlasses, die Ehefrau ein Drittel. Wenn sich die Erben nicht einigen können, wer was erhält, muss die Witwe unter Umständen das Haus verkaufen, um die Erben auszuzahlen. Anders die Situation, wenn die Witwe testamentarisch die Alleinerbin ist. Dann beträgt der Pflichtteil für alle Kinder gemeinsam nur 1/3, somit jeweils nur je 100.000 Euro. Es wäre in diesem Fall ausreichend, das Grundstück zu verkaufen, das gemeinsame Haus bleibt unangetastet. Vorstehendes ist nur ein kleines Beispiel für viele mögliche Varianten.

Fragen, die das Leben aufwirft
Vorzusorgen heißt nicht nur, sich über Bereiche wie Versicherungen, Finanzen und Lebensplanung Gedanken zu machen. Dazu zählt auch, sich mit dem Thema Erbe auseinanderzusetzen. Die Verteilung dessen, was sich jemand zu Lebzeiten geschaffen hat sowie daraus resultierende Erbansprüche, unterliegen gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen. Der Tipp: Wer sich professionell beraten lässt, sorgt dafür, dass der letzte Wille wirklich umgesetzt werden kann.

Erbrecht-Vortrag am Donnerstag, 10 Mai 2012, um 18 Uhr im Saal der Arbeiterkammer Kirchdorf.
Auf dem Weg durch den Paragrafendschungel bietet der Österreichische Gewerkschaftsbund Kirchdorf einen kostenlosen Vortrag an. Das Ableben und der Nachlass eines Menschen beschäftigen Familien und sorgen oft für Fragezeichen oder Unklarheiten. Lukas Binder aus der Kanzlei Binder in Kirchdorf kennt nicht nur die brennenden Fragen, sondern auch die Antworten darauf. Die wichtigsten Fallbeispiele und gesetzlichen Bestimmungen sollen für Information und Aufklärung sorgen. Eine Anmeldung für den Erbrecht-Vortrag ist erforderlich. Möglich ist das unter Tel. 07582/51672 oder unter: kirchdorf@oegb.at.

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