Bezirk Kirchdorf
"Für eine gute Nachbarschaft"

Rasenmähen sorgt oft für Aufruhr in der Nachbarschaft.  | Foto: BRS
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  • Rasenmähen sorgt oft für Aufruhr in der Nachbarschaft.
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Um gemeinsam, in Frieden und Eintracht zu leben, gibt es einige Regelungen, welche in den Gemeinden im Bezirk Kirchdorf einzuhalten sind. 

BEZIRK KIRCHDORF. Ein gutes Verhältnis zum Nachbarn zu haben, ist wahrscheinlich das Ziel eines jeden Gemeindebürgers. Um dieses zu gewährleisten werden in vielen Kirchdorfer Gemeinden Empfehlungen ausgesprochen, wie gewisse Situationen zu handhaben sind, oder durch rechtliche Regelungen bestimmt. Um ein angenehmes Zusammenleben zu ermöglichen, sind beispielsweise zeitliche Beschränkungen für das Rasenmähen oder andere Arbeiten, Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind und Informationen zum Abfall in der Gemeinde geregelt. 

Wenn der Mittagsschlaf gestört wird

Ein allgemein bekanntes Thema, welches gerade wieder Saison hat, ist das Rasenmähen. Der Paragraph Vier des OÖ Polizeistrafgesetzes erlaubt es den Gemeinden, sogenannte "Verordnungsermächtigungen" zu erlassen. Dabei können zeitliche und örtliche Beschränkungen festgelegt werden.  In Roßleithen gibt es beispielsweise keine ortspolizeiliche Verordnung. "Wir sprechen vor Beginn der 'Rasenmähsaison' eine Empfehlung aus," betont Bürgermeister Kurt Pawluk "in der wir unsere Bürgerinnen und Bürger daraufhin weisen, dass Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen, sowie unter der Woche von 12 bis 13 Uhr zu unterlassen." Laut Pawluk, würde das in Roßleithen auch großteils gut funktionieren.

Die Gemeinde Nußbach hält sich an die allgemeine Lärmschutzverordnung für Rasenmähen und andere laute Tätigkeiten. Amtsleiter Markus Schedlberger: "An Sonn- und Feiertagen herrscht bei uns Rasenmähverbot im Gemeindegebiet. An den anderen Tagen gilt das Verbot von 20 bis 8 Uhr." Schedlberger merkt an, dass in das Verbot auch der Modellflug hineinfällt: "Wir haben in Nußbach einen Modellflugplatz. Hier kommt für Verbrennungsmotoren das gleiche Verbot wie beim Rasenmähen zum Einsatz." 

"Sackerl fürs Gackerl"

Ein großes Thema für alle tierfreundlichen Gemeindebürger stellt sicherlich die Hundehaltung dar. Grundsätzlich gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten für Hundehalter, welche österreichweit auf oesterreich.gv.at angeführt sind. Hier gilt: Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. 
Beim Hundekot fangen viele Probleme an: Die landesgesetzliche Bestimmung besagt, wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Die Gemeinden Roßleithen und Spital am Pyhrn haben das beispielsweise mit sogenannten "Dog Stations", also Hundestationen gelöst. "Vor allem auf unseren zwei stark strapazierten Wanderwegen in Spital haben wir einige Plastiksackerl-Spender für Hundekot aufgestellt. Diese werden meistens auch gut genutzt", sagt Amtsleiter von Spital Hubert Fessl. Bürgermeister Kurt Pawluk aus Roßleithen: "Wir haben auch 'Sackerl fürs Gackerl' aufgestellt. Manche Leute finden, dass es zu wenig sind, andere sagen es sind zu viele. Es gibt immer ein paar schwarze Schafe, die das Sackerl zwar benutzen, es aber dann irgendwo am Weg liegen lassen. Das führt dann wiederum zu Geruchsbelästigung."

Der Bürgermeister ist überzeugt: "Es wäre schön wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger für eine gute Nachbarschaft an einige Empfehlungen der Gemeinde halten würden."

Geruchsbelästigung und Umweltverschmutzung lassen das Thema Müll in den Gemeinden hochleben. Amtsleiter Hubert Fessl aus Spital am Pyhrn bestätigt: "Wir sind mit den gelben Säcken noch nicht hundert Prozent zufrieden, denn oft stellen die Menschen die Säcke schon einige Tage vor Abholtermin hinaus. Wenn dann eine Windböe kommt, liegt der Müll überall herum." Die Gemeinde Spital empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern, die gelben Säcke erst einen Tag vor Abholung oder am selben Tag hinauszustellen. In Roßleithen funktioniert das System der gelben Säcke, laut Bürgermeister Pawluk, ganz gut. "Gerade sind die Altpapiertonnen im Gespräch bei uns. Grundsätzlich funktioniert aber das System mit den Müllinseln und den gelben Säcken sehr gut. Ich fahre zum Beispiel immer ein bis zwei Mal in der Woche ins Altstoffsammelzentrum und gebe meinen Müll direkt dort ab."

Nachbarschaftsstreit

Laut Bezirkspolizeikommandant Franz Seebacher fordert das Thema "Nachbarschaftsstreit" die Polizei in einem nicht unerheblichen Ausmaß: "Durchschnittlich rund hundert Mal im Jahr, werden Anzeigen an die Polizei wegen diverser Konflikte im Nachbarschaftsbereich erstattet."
Seebacher ist überzeugt, dass gerade in den letzten beiden Jahren die Spannungen auch teilweise innerhalb der nachbarschaftlichen Beziehungen merklich zugenommen haben. In fast jeder Gemeinde gäbe es zumindest einen bekannten "Streitfall" der sich oft schon über Jahre oder gar Jahrzehnte hin zieht. 

Seebacher erklärt, dass die Hauptursache für Anzeigen naturgemäß Lärmerregungen seien. Diese entstehen beispielsweise durch zu laute Musik, spielende Kinder, Garten- oder Bauarbeiten, bellende Hunde, oder durch Motorengeräusche wie zum Beispiel beim Rasenmähen, et cetera. Das OÖ Polizeistrafgesetz bildet eine gesetzliche Grundlage für eine "ungebührliche Lärmerregung". Hier heißt es zum Beispiel: 

  •  Wer ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, begeht eine Verwaltungsübertretung. 
  • Unter störendem Lärm sind alle wegen ihrer Dauer, Lautstärke oder Schallfrequenz für das menschliche Empfinden unangenehm in Erscheinung tretenden Geräusche zu verstehen.
  • Störender Lärm ist dann als ungebührlicherweise erregt anzusehen, wenn das Tun oder Unterlassen, das zur Erregung des Lärmes führt, gegen ein Verhalten verstößt, wie es im Zusammenleben mit anderen verlangt werden muss und jene Rücksichtnahme vermissen lässt, die die Umwelt verlangen kann.

Seebacher betont, dass die Polizei im Rahmen der Anzeigenerhebung um Deeskalation und Beendigung des Konfliktes zwischen den Parteien bemüht sei. In den meisten Fällen seien die Verursacher umgehend kooperativ, stellen ihr ungebührliches Verhalten ein und es könne mit einer Dokumentation und Abmahnung das Auslangen gefunden werden. Andernfalls, insbesondere im Wiederholungsfall, würde mit einer Bestrafung im Organmandatsweg, beziehungsweise mit einer schriftlichen Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde vorgegangen werden. 
Vereinzelt käme es aber auch zu Anzeigen wegen privatrechtlichen Angelegenheiten, beispielsweise bei Grundgrenzen, Wegrechten, Nutzungsrechten, und so weiter. Seebacher betont, dass diese Streitigkeiten meistens nicht in die Zuständigkeit der Polizei fallen. "In diesem Fall werden die Parteien darüber aufgeklärt und auf den Zivilrechtsweg verwiesen."
Immer wieder gäbe es auch anonyme oder bekannte Anruferinnen und Anrufer, deren Anzeigen sich als nicht haltbar oder boswillig herausstellen würden. Im Häufungsfall würde hier eine polizeiliche Ausforschung vorgenommen. Von einem selbstständigen Vorgehen würde, laut Seebacher, seitens der Polizei abgeraten. 

"Durchs Reden kommen die Leut zusammen"

Etwa in 15 Prozent der Fälle, würden Nachbarschaftskonflikte auch in strafrechtlichen Handlungen, wie gefährliche Drohungen, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, et cetera enden. Seebacher erklärt, dass die Polizei dann eine umfassende Strafrechtsanzeige an die Staatsanwaltschaft erstatte und es komme zu einer Abhandlung des Falls vor Gericht. 

"Als Anregung zur Konfliktbewältigung im nachbarschaftlichen Bereich wird seitens der Polizei empfohlen, das direkte Gespräch und das offene Wort mit dem Nachbarn zu suchen. Oftmals lassen sich damit noch im Vorfeld Konflikte aus der Welt schaffen und weitere Eskalationen vermeiden. Wie heißt es so schön: 'durchs Reden kommen die Leut zusammen'", appelliert Seebacher. 

Bezirk Kirchdorf: Wenn der Nachbar wieder einmal stört

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Rasenmähen sorgt oft für Aufruhr in der Nachbarschaft.  | Foto: BRS
Die Bauhofmitarbeiter Gerhard Neudeck (li.) und Nordwin Maier (re.) mit Bürgermeister Kurt Pawluk (mi.) | Foto: Gemeinde Roßleithen
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Foto: Oliver Hoffmann - stock.adobe.com
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