Unnötige Silvesterknallerei
Kirchdorfs Zivilschutz-Bezirksleiter rät zu "Verzicht vor Vorsorge"

- Feuerwerkskörper/Silvesterknaller der Kategorie F2 werden in Österreich am meisten verkauft.
- Foto: PantherMedia/carlosphotos
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Wenn es Richtung Jahreswechsel geht, werden wieder unzählige Feuerwerke und Böller gekauft,um das neue Jahr mit lautem Krawall zu begrüßen. Dabei herrscht jedoch große Verletzungsgefahr, warum der OÖ Zivilschutz dazu rät, auf die Silvesterknallerei zu verzichten.
BEZIRK KIRCHDORF. Verletzungen im Bereich des Innenohres durch den Krach, Verbrennungen und Augenverletzungen passieren häufig. Das lautstarke Spektakel ist außerdem eine Belastung für viele ältere oder kranke Menschen und die Tierwelt. Zum Selbstschutz gehört auch der Umweltschutz: „Die Silvesterknallereien belasten die Umwelt – man denke nur an den Müll, der oft nicht weggeräumt wird“, sagt OÖ Zivilschutz-Bezirksleiter Dieter Goppold, „Nicht selten sind auch Sachbeschädigungen und sogar Brände durch Blindgänger oder unsachlich bediente Feuerwerkskörper die Folge.“
„Wir appellieren an alle Bürger, zum Wohle der Umwelt und der Menschen - und auch für sich selbst - auf Silvesterknallerei zu verzichten.“
Dieter Goppold
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„Wir informieren die Bevölkerung auch über den Selbstschutz beim Silvester-Feuerwerk, aber wir sagen ganz klar: Verzicht kommt hier vor Vorsorge! Wir appellieren an alle Bürger, zum Wohle der Umwelt und der Menschen - und auch für sich selbst - auf Silvesterknallerei zu verzichten“, erklärt Goppold weiter.
Grundsätzlich gilt: Die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern der Kategorie F2 (in Österreich ist dies die gängigste verkaufte Kategorie; auf den Silvesterknallern/ Feuerwerkskörpern ist die jeweilige Kategorie, in die sie fallen, angegeben) ist im Ortsgebiet ganzjährig verboten. Der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister steht es frei, teilweise eine Ausnahme zu erlauben, aber nur, soweit keine Gefährdung für Menschen, deren Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder unzumutbare Lärmbelästigungen zu befürchten sind.
Innerhalb und in unmittelbarerNähe zu Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Kirchen, Gotteshäusern sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern grundsätzlich immer verboten, auch außerhalb des Ortsgebietes. Die Verordnungen werden in den Gemeindezeitungen bzw. auf der Amtstafel veröffentlicht: „Viele Bürger wissen trotzdem nichts von diesen Regelungen – und setzen die Unwissenheit mit einer Erlaubnis gleich.“
Auf www.zivilschutz-ooe.at gibt es weiterführende Infos
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