Lesebrief zum Artikel "Der Wald ist für uns alle da" vom 10/11 April 2014 in der BezirksRundschau Kirchdorf

Dietmar Gruber | Foto: Foto: Privat

"Vor 1975 (Novellierung Forstgesetz) waren in Österreich auch Wanderer, Skifahrer, Langläufer vom Wald ausgeschlossen. Erst mit der Öffnung des Waldes zu Erholungszwecken wurde das „Betreten“ legalisiert. In Österreich hat man in weiterer Folge das Betreten auf Wandern, Skilanglaufen, Skitourengehen.... eingeschränkt. Somit waren das Radfahren, das Rodeln und auch das Befahren mit dem Rollstuhl von Forststrassen und Wanderwegen verboten. Zuvor waren auch Wanderer zumindest rechtlich gesehen illegal wie nun wir Mountainbiker auf Wanderwegen und Forststrassen unterwegs. In Bayern wurde das Forstgesetz ungefähr zur gleichen Zeit wie in Österreich novelliert. Dort spricht man ebenfalls vom „Betreten“ des Waldes zu Erholungszwecken. Im Bayrischen Naturschutzgesetz ist dieses Betreten dann definiert. Dort wird mit dem Betreten auch das Befahren mit dem Fahrrad und Krankenstuhl von geeigneten Forststrassen und Wanderwegen auf eigenes Risiko mitumfasst.
Genau diese sinnvolle und allen Erholungssuchenden gerecht werdende Lösung streben wir auch für Österreich an. Dabei möchte ich nochmals betonen, dass dies auf eigenes Risiko passieren soll, und somit schon im Ansatz jede Haftungsmöglichkeit für Wegehalter/Grundbesitzer ausgeschlossen ist.
Ebenfalls von Bedeutung ist, dass das Haftungsrisiko auch momentan bei rechtswidriger und widmungswidriger Nutzung nicht gegeben ist. Zu einer Haftung kann es lediglich kommen, wenn ein Mountainbiker durch eine Situation, die vom Wegehalter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde, zu Schaden kommt.
Bei offiziellen Mountainbikestrecken besteht eine Haftung des Wegehalters auch schon bei leichter Fahrlässigkeit. Dies wird meist mit entsprechenden Haftpflichtversicherungen abgesichert. Eine flächendeckende Haftpflichtversicherung für Österreich würde ca. 70-80.000 Euro kosten. Ich denke, dass dies bei einer Anzahl von ca. 1 Mio österreichischer Mountainbiker zuzüglich unser radelnden Gäste, für unseren Bundesstaat leistbar sein müsste. Damit wäre jegliches Argument, auch wenn es wie oben beschrieben, nur vorgeschoben ist, bei Seite geschafft.
Das Argument „ich fahre ja auch nicht durch deinen Garten“ ist ein regemäßig beanspruchtes. Der Garten eines Hausbesitzers bewegt sich vermutlich im Durchschnitt zwischen 500-700 m2. Diejenigen die in einer Wohnung, egal ob am Land oder in der Stadt, leben haben gar keinen Garten. Gerade deshalb wurde ja der Wald gemäß Forstgesetz 1975 für alle geöffnet. Der Garten der Waldbesitzer ist so nebenbei gesagt 42.000.000.000 m2 groß. Ja ich weiß, da kommen einen die Nullen ein wenig durcheinander. Zu erwähnen wäre auch, dass die österreichischen Bundesforste ca. 15 % der Waldfläche, also 6.300.000.000 m2 besitzen. Wenn wir schon vom Garten sprechen, dann wäre dies unser aller Garten, denn die Bundesforste gehören als Staatsbetrieb uns allen.
Natürlich sind Waldbesitzer und Jäger überhaupt nicht happy über diese Situation, dass zeigen diverse Begegnungen und Aktionen die gesetzt werden. Zum Beispiel werden zufälligerweise immer wieder Wegeinstiege von Forststrassen zu Wanderwegen mit Wiedholz Ablagerungen unsichtbar, bzw. schwer zugänglich gemacht. Oder „Jetzt haben wir eh schon alle Wege umgeackert und trotzdem Rennens noch herum“. Auch die Jägerschaft versucht dieses Recht permanent unter zu Hilfenahme der Landesjagdgesetze zurückzudrängen. Dies meist unter dem Titel „Schutz der Wildtiere“. Momentan leider auch deutlich vor Augen geführt durch den aktuellen Fall „Muckenkogel“, wo ein Jagdpächter 4 Mountainbiker die während einer Almenmesse auf einer Forststrasse zur Alm unterwegs waren verklagt hat. Dies obwohl zur gleichen Zeit Hunderte Besucher teils auch mit Auto auf der Alm waren, und die Beklagten sogar eine Erlaubnis des Grundbesitzers hatten.
Wanderwege werden durch Wanderer und Mountainbiker ähnlich beansprucht. Dies wird auch in diversen Studien belegt. Diese Studien sind zwar allsamt aus Deutschland, man kann aber davon ausgehen, dass die Situation beispielsweise in Bayern und den meisten Teilen Österreichs ähnlich ist.
Hier verweist man zwar darauf, dass die Nutzungsbeanspruchung unterschiedlich ist, beispielsweise ist die Erosion am gleichen Wanderweg bergauf durch Mountainbiker etwas höher, bergab aber durch Wanderer. Ich und unsere Vereinsmitglieder bewegen uns mit dem Rad sehr respektvoll gegenüber der Natur. Wir Fahren ausschließlich auf Forststrassen und Wanderwegen, niemals abseits, und achten dabei auf möglichst geringe Erosion.
Übrigens im sogen. Ödland, das Titelbild (Ausgabe BezirksRundschau vom 10/11. 4.) zeigt ein solches, ist für Wanderer ein Querfeldeingehen wie auch im Wald ein Querwaldeingehen erlaubt. Der gezeigte Weg wird von Mountainbikern kaum genutzt, da man um diesen Weg fahren zu können, zuerst das Rad eineinhalb Stunden tragen muss. Das heißt, die Wegausprägung ist wohl dem Wanderer zuzuordnen und meines Erachtens kein Problem. Dies zeigt wohl auch, dass sich selbst Wanderer im Ödland vorwiegend an Wege halten. Wir Mountainbiker halten uns ausschließlich an Wege, egal ob im Wald, auf Almenwiesen oder dem Ödland.
Das Wegenetz in Österreich ist ein sehr gutes, teils durch alpine Vereine als Wegehalter markiert und gewartet, teils sind es sogn. Natur/Privatwege. Diese wurden in den letzten Jahrzehnten durch einen massiven Bau von Forststrassen ergänzt. Alle diese Wege und Forststrassen sind für uns Mountainbiker bestens geeignet und müssen weder adaptiert noch ausgebaut werden. Übrigens wir dürfen Wanderwege weder befahren noch pflegen. Dies würden wie gerne auch tun. Indirekt sorgen wir zumindest da und dort für die Wegeerhaltung, da wir gerne abseits der Forstrassen auf eben diesen Wanderwegen fahren, welche teilweise auf Grund der schwachen Nutzung durch Wanderer schon abkommen. Wir sehen uns als Erholungssuchende, die diese Erholung mit dem Rad auf Wegen im Wald und darüber finden. Eine entsprechende Gleichstellung in Österreich ist längst überfällig und unser Ziel von upmove. Eben genauso wie dies in Bayern schon seit mehr als 40 Jahren Realität ist. Bezeichnend ist auch, dass dieses Betretungsrecht, das Mountainbiken umfassend, in Bayern nicht im Forstgesetz sondern im Naturschutzgesetz verankert ist. Bei uns in Österreich ist Grundbesitz, Forstrecht und Jagd dermaßen verquickt, dass eben viele Scheinargumente verwendet werden um eine gerechte Lösung zu ermöglichen"

Dietmar Gruber
4553 Schlierbach

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