Campingresort Hinterstoder
"Bürokratische Fehler" mit weitreichenden Folgen
Campingresort Hinterstoder: Verfassungsgerichtshof hob Flächenwidmung und Bebauungsplan auf.
HINTERSTODER. Der Bau des Campingresorts in Hinterstoder, das eigentlich heuer eröffnet werden sollte, steht unter keinem guten Stern. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nun Teile des örtlichen Entwicklungskonzepts sowie von Flächenwidmung und Bebauungsplan als rechtswidrig aufgehoben. Dies berichtet unter anderem der "Standard".
Die beiden Unternehmer Christian Schrems und Alexander Waltner weisen darauf hin, dass man damals gemeinsam mit der Gemeinde Hinterstoder ein geeignetes Grundstück gefunden habe, das bereits eine entsprechende Widmung aufwies. Die abgebrannte Villa Peham war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vorhanden. "Das Gesamtkonzept wurde bei der Gemeinde vorgestellt und befürwortet", schildert Schrems. Auch beim Tourismusverband fand das Projekt Anklang.
"Bau auf eigenes Risiko"
Nach Vorliegen der notwendigen Genehmigungen begann man mit dem Bau "auf eigenes Risiko", die Kosten belaufen sich laut Schrems auf rund 9 Millionen Euro. Das Haus Württemberg als Grundstücksnachbar brachte schließlich das Verfahren ins Rollen. Der Vorwurf der unrechtmäßigen Umwidmung stand im Raum. "Als Begründung werden bürokratische Fehler genannt", so Christian Schrems und fügt hinzu: "Es handelt sich um jene Umwidmung, die bereits seit vier Jahren rechtskräftig ist. Der Fehler wurde vom VfGH bestätigt, er muss nun von der zuständigen Behörde rasch korrigiert werden."
"Der Gemeinderat wird ein neuerliches Widmungsverfahren nach den Vorgaben des VfGH prüfen."
Klaus Aitzetmüller
Die Entscheidung des VfGH sei natürlich zu akzeptieren, sagt dazu Hinterstoders Bürgermeister Klaus Aitzetmüller, der seit 2021 im Amt ist. "Die Erweiterung der jahrzehntelang bestehenden touristischen Widmung am Areal der ehemaligen Peham-Villa wurde vom VfGH nicht per se kritisiert. Trotz sorgfältiger Prüfung des Widmungsverfahrens durch das Land OÖ als Aufsichtsbehörde hat der VfGH Formalprobleme des Verfahrens in den Jahren 2019/2020 erkannt." Raumordnungstechnisch seien die betroffenen Teilflächen des Campingplatzes jetzt sogenannte „weiße Flecken“, also weder Bauland noch Grünland. "Der Gemeinderat wird ein neuerliches Widmungsverfahren nach den Vorgaben des VfGH prüfen", informiert Aitzetmüller.
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