"Länger arbeiten lohnt sich"
Aufgrund von Veränderungen bei der Grunderwerbssteuer ab 2016 sind derzeit besonders viele bäuerliche Hofübergaben in Planung. Die Bauern-Sozialversicherungsanstalt bietet eine umfassende Beratung.
BEZIRK (sta). Rund 200 Bäuerinnen und Bauern im Bezirk Kirchdorf, die in den Jahren 1955 bis 1960 geboren sind, erhielten kürzlich von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) eine Pensionsvorausberechnung. "Sie soll als Orientierungshilfe dienen, um den Pensionsantritt bestmöglich planen zu können" sagt DirektorJosef Striegl von der SVB. "Mit diesem Schreiben informieren wir all jene Pensionsversicherten, für die wir leistungszuständig sind, wie es sich auswirkt, wenn die Pension nicht zum frühestmöglichen Termin, sondern erst zum Regelpensionsalter in Anspruch genommen wird".
Jede erworbene Versicherungszeit in der gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich wirkt sich auf die künftig zu erwartende Pensionshöhe aus. Das Pensionskonto gibt Auskunft über die monatlich zu erwartende Bruttopension zum Regelpensionsalter, das derzeit bei Frauen beim 60. und bei Männern beim 65. Lebensjahr liegt.
Ein Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter, also beispielsweise bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer oder Korridorpension, führt zu Abschlägen und somit in weiterer Folge zu einer niedrigeren Pension.
Eine Schwerarbeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension sind in der Information nicht berücksichtigt, weil dafür spezifische Bestimmungen gelten – und eine Erwerbsunfähigkeit nur konkret durch eine ärztliche Begutachtung festgestellt werden kann.
Die Mitteilung gibt eine Übersicht über die möglichen Zeitpunkte eines Pensionsantritts samt den zu erwartenden Pensionshöhen. Bei dieser Vorausberechnung wird angenommen, dass bis zur Pensionierung weiter Pensionsversicherungszeiten – bei gleichbleibendem Einkommen - erworben werden. Durch den Vergleich der unterschiedlichen Pensionshöhen ist für die Versicherten erkennbar, wie sich die Pensionshöhe entwickelt, wenn die Pension nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt, sondern zum Regelpensionsalter in Anspruch genommen wird.
Bei den ausgewiesenen Beträgen der Pensionsvorausberechnung gilt es zu beachten, dass es sich um unverbindliche Bruttowerte handelt, Krankenversicherungsbeitrag und eine eventuelle Lohn- bzw. Einkommensteuer sind hier noch nicht abgezogen. Die Berechnung basiert auf der derzeitigen Rechtslage.
"Länger arbeiten, lohnt sich. Das zeigen die Vorausberechnungen deutlich. Die Alterspension mit 65 bei Männern macht z.B. brutto um bis zu 25 Prozent mehr aus als die Korridorpension mit 62 Jahren" so Direktor Striegl.
Andererseits sind auch die Auswirkungen auf die Pension des Ehegatten bei gemeinsamer Bewirtschaftung eines Betriebes zu berücksichtigen, verweist Striegl auf die Besonderheiten des bäuerlichen Pensionsrechts.
Insbesondere auch vor der Hofübergabe ist es wichtig, sich über die sozialrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten umfassend zu informieren.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.