Einsatz für Arbeitslosengeld für Nebenerwerbslandwirte

Die Bürgermeister Helmut Hechwarter (li.) und Johann Feßl. | Foto: Foto: ÖAAB
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BEZIRK (sta). „Die Arbeitslosengeld-Regelungen und das System der Doppelversicherungen müssen reformiert werden. Denn es ist nicht einzusehen, dass tausende Nebenerwerbslandwirte und nebenberufliche Gewerbetreibende ihre Pflichtbeiträge zahlen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten“, so der Bezirksobmann des ÖVP-Arbeitnehmerbundes ÖAAB Bürgermeister Helmut Hechwarter aus Ried im Traunkreis. Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes erhalten Nebenerwerbslandwirte bereits ab einem Einheitswert von 1.500 Euro kein Arbeitslosengeld mehr. Der ÖAAB kämpft daher um eine Reform der Richtlinien für den Arbeitslosengeldanspruch. Auf Bundesebene sind die ÖVP-Vertreter in den Verhandlungen mit dem zuständigen Sozialminister auf einem guten Weg, eine Lösung im Sinne der Betroffenen zu erreichen.

Der Bezirksobmann der Nebenerwerbslandwirte Bürgermeister Johann Feßl aus Edlbach kritisiert am derzeitigen Zustand, dass betroffene Bauern kein Arbeitslosengeld mehr erhalten, obwohl sie meist einem Vollzeitjob in der Privatwirtschaft nachgehen und Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten. Das Betrifft alleine im Bezirk Kirchdorf rund 900 Nebenerwerbslandwirte.

Ungerecht ist die derzeitige gesetzliche Regelung auch für rund 25.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land, die bei der Wirtschaftskammer nebenberuflich eine Gewerbetätigkeit gemeldet haben. Denn auch sie fallen wie die Nebenerwerbsbauern um jegliche Arbeitslosengeldansprüche um, sobald sie einen Nebenverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze (dzt. 395,31 Euro im Monat) aufzuweisen haben. Betroffen davon sind zum Beispiel nebenberufliche Trainer, Vortragende, Masseure, usw.

„Man bestraft mit dieser Regelung alle Fleißigen und Tüchtigen unserer Gesellschaft“, so Hechwarter. Die nebenberuflichen Selbständigen zahlen wie alle anderen Arbeitnehmer Arbeitslosenbeiträge und sind im Falle einer Jobsuche am Arbeitsmarkt frei verfügbar, arbeitswillig und arbeitsfähig. Das heißt, sie erfüllen alle Grundvoraussetzungen für einen Leistungsbezug beim AMS.

Fotos im Anhang zur freien Verfügung (ÖAAB Bezirk Kirchdorf)

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Foto: Oliver Hoffmann - stock.adobe.com
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