Neues Tierschutzgesetz stellt Private vor Probleme
Seit dem Frühjahr gilt ein neues Tierschutzgesetz. Privatpersonen dürfen künftig nicht mehr online inserieren.
BEZIRK (wey). Unter anderem soll der illegale Welpenhandel unterbunden werden. Immer wieder wurden kranke Tiere oder welche mit unklarer Herkunft nach Österreich gebracht. Das öffentliche Anbieten von Tieren ist künftig nur noch im Rahmen einer genehmigten Haltung oder für behördlich gemeldete Züchter gestattet. Privatpersonen dürfen für Strolchi, Minki & Co. keine Online-Anzeigen mehr veröffentlichen. Wer das weiterhin tun will, muss eine Bewilligung beantragen, andernfalls macht man sich strafbar. Die neue Regelung betrifft auch Vereine, die kein eigenes Heim für die Tiere betreiben, die sie aufnehmen und vermitteln. Damit man so eine Erlaubnis bekommt, könne man laut Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf (BH) einen Antrag nach Paragraph 31 (1) des Tierschutzgesetzes stellen. Für kleine Vereine werde das, so die BH, auf Grund der damit verbundenen Kriterien aber schwierig. Bis 1. Juli 2018 gibt es eine Übergangsfrist.
"Überfüllt mit Samtpfoten"
Viele private Tierschutzinitiativen stehen nun vor Problemen. Im Bezirk ist unter anderem der Verein "Wildcatz" mit Sitz in Kremsmünster betroffen (wildcatz.at). Die ehrenamtlichen Helfer haben es sich zur Aufgabe gemacht, Katzen in ein neues besseres Leben zu vermitteln. Für sie ist die Gesetzesänderung "schrecklich". "Wir sind überfüllt mit Samtpfoten und bekommen täglich neue Anrufe zwecks Hilfe", sagt Obfrau Doris Kisling. Es herrscht Unverständnis darüber, wem diese Änderungen helfen sollen.
Ähnliches fragt sich auch Harald Hofner vom Tierparadies Schabenreith in Steinbach am Ziehberg. "Als behördlich bewilligtes Tierheim dürfen wir Anzeigen schalten", erklärt Hofner. "Wir sind aber insofern betroffen, als durch die Erschwernisse bei kleinen Tierschutzvereinen und Privatpersonen mehr bei uns hängen bleibt."
Hofner ist auch Präsident des Dachverbandes Österreichischer Tierschutzvereine pro-tier. Er hat sich mit einem offenen Brief an Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner gewendet. Hofner in dem Schreiben: "Die Auslegung des Gesetzes erweist sich in der Praxis als schwierig und führt zu einer großen Rechtsunsicherheit. Es sollen nur mehr solche Tierschutzvereine Tiere öffentlich anbieten dürfen, welche über eine eigene `Betriebsstätte´ in Österreich und über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen. Für viele Vereine ist das eine unüberwindbare Hürde. Warum wird es kleinen Tierschutzvereinen und somit Personen, welche teils ihre gesamte Freizeit und ihr eigenes Vermögen opfern, um Tieren in Not zu helfen, so schwer gemacht? Tierhandlungen, Züchter und nun auch die Land- und Forstwirtschaft dürfen nach Belieben weiterhin online inserieren, obwohl es um den Profit und nicht um den Schutz der Tiere geht." Hofner fordert Unterstützung für die kleinen Tierschutzvereine, damit diese ihre Arbeit fortsetzen können. Nachlesen kann man seinen offenen Brief auf
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