Baustopp bei 110-kV-Stromleitung: Europäischer Gerichtshof hebt Rechtsmeinung auf

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ALMTAL, KREMSTAL. Bekanntermaßen plant die Energie AG in Oberösterreich eine 110 kV – Stromleitung zwischen Vorchdorf und Kirchdorf. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun über den Einspruch zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des Projekts entschieden. Das Projekt muss noch einmal dahingehend geprüft werden, ob unter den neuen Gesichtspunkten eine UVP durchzuführen ist oder nicht. Während dieses Verfahrens wird die Netz Oberösterreich GmbH – ein Tochterunternehmen der Energie AG – die Arbeiten an der Leitung bis auf weiteres unterbrechen. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kam laut überraschend, denn er ist der jahrzehntelang gültigen Rechtsmeinung in Österreich nicht gefolgt. Konkret ging es darum, ob alle Flächen in der Leitungstrasse als Rodungsflächen zu sehen sind oder als bloße Fällungs- oder Aufhiebsflächen (die bis zu einer bestimmten Wuchshöhe wiederbepflanzt werden können) gewertet werden und somit eine UVP auslösen oder eben nicht.

Überraschende Entscheidung

Der EuGH stellte fest: „Der Umstand, dass die gefällten Bäume umgehend entweder auf natürliche oder auf künstliche Weise durch andere forstliche Gewächse ersetzt werden, (ändert) nichts daran, dass die vom Trassenaufhieb betroffenen Böden eine neue Nutzung erfahren haben, und zwar als Hilfsmittel für die Übertragung elektrischer Energie.“ Da der EuGH nunmehr Fällungs- und Rodungsflächen gleichsetzt, muss erneut geprüft werden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder nicht. Dieses Verfahren wird rund 18 Monate dauern. "Es ist festzuhalten, dass die Notwendigkeit des Projekts Stromversorgung Almtal-Kremstal von Kirchdorf über Steinfelden nach Vorchdorf unumstritten ist, die entsprechenden Genehmigungen vorliegen und sämtliche bisherigen Arbeiten auf der Grundlage gültiger Bescheide durchgeführt worden sind", heißt es in der Aussendung der Netz OÖ GmbH.

"Jubel" bei Bürgerinitiative

Die Bürgerinitiative 110 kV-ade (Verein für Mensch und Energie), die Bürger im Almtal und die List Rechtsanwalts GmbH jubeln über den Erfolg. In einer Aussendung der List Rechtsanwalts GmbH heißt es, die Energie AG habe darauf vertraut, dass die bisher erteilten Bewilligungen halten. Man habe allerdings die Rechnung "ohne den Wirt" – sprich den EuGH – gemacht. Und weiter: "Faktum ist, dass mit heutigem Urteil des EuGH das Rodungsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mit der Aufhebung des forstrechtlichen Genehmigungsbescheides enden wird. Es steht hiermit fest, dass sämtliche bisherigen Genehmigungsverfahren nichtig sind oder für nichtig zu erklären sind. Dies war eine fundamentale Entscheidung in Bezug auf das österreichische Umweltrecht."

Stellungnahme der Bürgerinitiative

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