Tierskandal
Verein veröffentlicht schockierende Fotos aus Schweinestall
Im Bezirk Klagenfurt-Land kam es offenbar zu einem Skandal rund um die Haltung von Schweinen in einem Mastbetrieb. Aufgedeckt wurde dieser vom "Verein gegen Tierfabriken" Land Kärnten: "Nicht in Worte zu fassen." Landwirtschaftskammer: "verstörend".
KLAGENFURT-LAND. "Es sind Aufnahmen, die kaum zu ertragen sind: blutig-abgebissene Schwänze, entzündete Augen, riesige Abszesse, aus denen der Eiter quillt", so beginnt eine Aussendung vom "Verein gegen Tierfabriken", die Dienstagvormittag ausgeschickt wurde.
"Dicht gedrängt"
Weiterhin heißt es: "Etwa 300 Schweine leben hier auf Beton-Spaltenboden. Dicht gedrängt müssen diese empfindsamen Tiere monatelang ausharren, bevor sie in den Klagenfurter Schlachthof gebracht und getötet werden."
"Beschämende Gesetzgebung"
Ebenso kritisiert wird die Tierhalteverordnung, die "artwidrige Haltung von Schweinen" erlaube. So würden Kontrollen der Bevölkerung versprochen, diese sollen laut dem "Verein gegen Tierfabriken" jedoch "völlig wirkungslos sein, um solches Tierleid verhindern zu können".
Stellungnahmen
Das Land Kärnten meldete sich am Dienstagnachmittag mit einer Presseaussendung von Tierschutzreferentin Beate Prettner (SPÖ). Prettner: "Ich habe sofort veranlasst, dass Tierärzte aus meinem Sachgebiet Tierschutz die geschundenen Schweine behandeln." Der Landwirt soll überfordert gewesen sein. Prettner dazu: "Wenn es zu Überforderungen kommt, bitte nehmen Sie Hilfe an."
"Verstörend"
In einem Statement der Landwirtschaftskammer heißt es: "Das Bild der Schweinehaltung, das hier gezeigt wird, ist verstörend und entspricht in keiner Weise einer ordnungsgemäßen Schweinehaltung. Jedenfalls entspricht sie auch nicht den Vorstellungen der LK hinsichtlich einer tiergerechten Nutztierhaltung." Zudem heißt es: "Wir als LK Kärnten haben gut ausgebildete Beratungskräfte, die den Betrieben jederzeit zu Verfügung stehen." Ebenso heißt es: "Es muss festgehalten werden, dass die LK keinen gesetzlichen Auftrag zur Kontrolle hat. Diese obliegt den Behörden und den betreuenden Tierärzten."
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