Waldstraße Ferlach
Wenn Krach zu Krach führt..

Die Sanierung der Einfahrt führte zu Anzeige wegen Lärmbelästigung | Foto: privat
  • Die Sanierung der Einfahrt führte zu Anzeige wegen Lärmbelästigung
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Lärmbelästigung ist der häufigste Auslöser von Nachbarschaftsstreit. Das ist derzeit auch Thema bei den Einwohnern der Waldstraße. 

FERLACH (sas). Immer wieder kommt es zum Streit unter Nachbarn. Oft geht es dabei um Lärm. So kam es auch zu einem Fall in der Waldstraße in Ferlach. Konkret geht es darum, dass eine Anrainerin eine Firma beauftragte – die Hauseinfahrt sollte saniert werden. Die Arbeiten führten zu einer Anzeige.

Polizei dreimal vor Ort

Am ersten Bautag waren drei Arbeiter der beauftragten Firma vor Ort, mit einem Bagger wurde alles abgetragen, ein LKW führte den Schutt von der Baustelle. Zum ersten Baustopp kam es zur Mittagszeit. "Kurz nach 12 Uhr war die Polizei vor Ort", berichtet die Hauseigentümerin. Ihr ist bewusst, dass es eine Mittagsruhe gibt. Jedoch, so dachte sie, nur für Privatpersonen. Am zweiten Arbeitstag war die Baufirma mit der Bodenverdichtung beschäftigt, auch während der Mittagszeit. "Es dauerte nicht lange und die Polizei war vor Ort", ärgert sich die Hauseigentümerin. Um 14 Uhr folgte ein dritter Besuch, diesmal mit Anzeige für die Baufirma. 

1.200 Euro Mehrkosten

Die Firma stellte der Frau die Mehrkosten in Rechnung. "Ich soll jetzt 1.200 Euro zusätzlich bezahlen", ärgert sich die Eigentümerin. Sie weiß genau, wer Anzeige erstattet hat: "Mein Nachbar, Alexander Rabitsch, meine Tochter hat ihn darauf angesprochen." Wie mehrere Anrainer berichten kein Unbekannter, wenn es um Nachbarschaftsstreit geht. Einige geben an, schon mehrmals Probleme gehabt zu haben. Vor allem aber ärgern sie sich über den aktuellen Fall: "Die Nachbarin wurde gerade zur Witwe, sie noch zusätzlich zu belasten, ist moralisch nicht vertretbar." Demnächst soll noch die Asphaltierung folgen, dann ist die Baustelle fertig. Eine Baubewilligung hat die Eigentümerin nicht beantragt. 

Wo kein Kläger, kein Richter

"Die Mittagspause zwischen 12 und 14 Uhr ist einzuhalten", sagt Siegfried Rutter von der Stadt Ferlach. Die Firma hätte jedoch eine Baugenehmigung einholen können, dann wären die Arbeiten in der Mittagszeit rechtlich kein Problem. Am Ferlacher Hauptplatz sind die Bauarbeiten derzeit in vollem Gange. Probleme gibt es hier keine. "Die Anrainer wurden vorab informiert, dass es vermehrt zu Lärm kommen kann", so Rutter.

Veraltetes Lärmschutzgesetz

"Die Verordnung in Ferlach ist veraltet, in Nachbargemeinden wie Feistritz im Rosental wurde die Lärmschutzverordnung bereits längst überarbeitet, weit mehr ist erlaubt", ärgern sich die Anrainer.
Hauptsächlich würden sie sich jedoch ein freundschaftliches Nachbarschaftsverhältnis wünschen, wo keiner dem anderen schadet. 

Ruhezeiten einhalten

Alexander Rabitsch möchte mit der Anzeige seiner Nachbarin keineswegs schaden: "Doch in der Siedlung kommt es regelmäßig zu Lärm, kaum wer hält sich an Ruhezeiten."
Deshalb gab es auch die Anzeige, die vor allem der Baufirma gilt. Rabitsch hat im Gemeinderat hierzu auch eine Anfrage gestellt, was erlaubt ist und was nicht.

Zur Sache: 

Ruhezeiten an Werktagen: 12 bis 14 Uhr und 20 bis 7 Uhr
Ebenfalls darf an Sonn- und Feiertagen kein Betrieb von motorbetriebenen Maschinen erfolgen. 
Ausnahmen: Es gibt eine gewerberechtliche Bewilligung

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