Wegen Lärmbelastung durch KFZ
Tempo 30 statt 50 im Ortsgebiet gefordert

Für weniger Lärmbelästigung schlägt der VCÖ Tempo 30 statt Tempo 50 im Ortsgebiet vor | Foto: Privat
  • Für weniger Lärmbelästigung schlägt der VCÖ Tempo 30 statt Tempo 50 im Ortsgebiet vor
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In unserem Bundesland ist Verkehrslärm für rund 67.500 Menschen eine Belastung, davon geben rund 62.000 den KFZ-Verkehr als Hauptursache an, dauerhafte Lärmbelastung erhöht das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfälle. Eine wirksame Maßnahme zur Reduktion der Verkehrsbelastung sollen niedrigere Tempolimits sein.

KÄRNTEN. Lärm belastet in Kärnten insgesamt rund 130.000 Menschen ab 16 Jahren. "Mehr als die Hälfte der lärmgeplagten Personen geben Verkehrslärm als Hauptursache an, davon wiederum 92 Prozent den Lärm des KFZ-Verkehrs", weist die Verkehrsclub Österreich (VCÖ)-Expertin Lina Mosshammer auf Daten der Statistik Austria hin.

"Lärmbelastung gefährlich"

Für die menschliche Gesundheit sei dauerhafte Lärmbelastung eine ernstzunehmende Gefahr, wie auch der Umweltmediziner Hans Peter Hutter von der Medizinischen Universität erklärt: "Seit Jahrzehnten ist bekannt: Lärm ist ein starker Stressor mit Auswirkungen auf die körperliche, psychische und soziale Gesundheit. Nach wie vor sind in Österreich hunderttausende Menschen Lärmpegeln aus dem Straßenverkehr ausgesetzt, die unter anderem das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfälle deutlich erhöhen oder zumindest die Lebensqualität beeinträchtigen."

Niedrige Tempolimits als Möglichkeit?

Eine kostengünstige Maßnahme sind niedrigere Tempolimits, wie Tempo 30 statt 50 im Ortsgebiet. Laut deutschem Umweltbundesamt reduziert Tempo 30 bis 50 die dauerhafte Lärmbelastung um bis zu vier Dezibel. Auch die Maximalpegel gehen bei Tempo 30 zurück. Weniger Beschleunigung und ein gleichmäßigerer Verkehrsfluss reduzieren den Lärm. Eine Schweizer Studie zeigt, dass der maximale Vorbeifahrpegel bei Tempo 30 statt 50 um sechs Dezibel zurückging, im Schnitt konnte eine Lärmminderung um vier Dezibel erreicht werden. "Tempo 30 statt 50 wird so wahrgenommen wie eine Halbierung der Verkehrsmenge", verdeutlicht VCÖ-Expertin Lina Mosshammer. Da ab etwa 30 km/h die Rollgeräusche den Motorenlärm übertönen, wirkt Tempo 30 statt 50 auch bei Elektroautos lärmmindernd.

Probleme bei der Umsetzung

Auf die Gesundheit der Anrainerinnen und Anrainer ist stärker Rücksicht zu nehmen, vor allem auch in der Straßenverkehrsordnung, betont der VCÖ. Diese erschwert es den Gemeinden und Städten, Temporeduktion umzusetzen. Möchte eine Gemeinde auf Straßen im Ortsgebiet, die auf Tempo 50 ausgelegt werden, Tempo 30 zur Minderung des Verkehrslärms umsetzen, muss sie mit Gutachten nachweisen, dass die Temporeduktion "erforderlich" ist, um die Lärmreduktion zu erreichen. Gelingt das nicht, wird die Temporeduktion von der zuständigen Bezirksbehörde unter Berufung auf die Straßenverkehrsordnung abgelehnt - auch dann, wenn der Gemeinderat per Beschluss die Temporeduktion möchte.

Unterstützung auch aus Kärnten

Ein weiteres Manko in der aktuellen Straßenverkehrsordnung laut VCÖ: Kriterien in Bezug auf Klimaschutz, Klimawandelanpassung, sowie Lebens- und Aufenthaltsqualität können aktuell nicht als Begründung für Tempo 30 geltend gemacht werden. Der VCÖ hat daher eine Initiative zur Änderung der Straßenverkehrsordnung gestartet, damit es Gemeinden und Städten erleichtert wird, Tempo 30 umzusetzen. Die VCÖ-Initiative wird vom Österreichischen Städtebund unterstützt, sowie durch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder Verkehrsstadträtinnen und Verkehrsstadträte aus mehr als 110 Gemeinden und Städten, davon vier aus Kärnten.

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