Im Jugendstiltheater Klagenfurt wird mit "verbotenem" Film gefeiert
Happy birthday Achternbusch!

- Happy Birthday Achternbusch!
- Foto: VADA
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Am Samstag dem 23. November, dem 81. Geburtstag von Herbert Achternbusch, zeigt der Verein VADA im Klagenfurter Jugendstiltheater den "verbotenen" Film "Das Gespenst".
Skandal in den 1980er Jahren
1983 urinierten in Deutschland Gegner aus Protest in die Kinosäle, in Österreich wurde er schon vor seiner Premiere beschlagnahmt, um eine öffentliche Vorführung zu verhindern. Seither gilt der Film hierzulande als verboten. Allerdings gilt eine solche Einziehung eines Films nicht für alle Zeit, wie auch die Medienrechtsexpertin Doris Hattenberger, Universität Klagenfurt, erklärt: Laut § 36 Abs 5 des Mediengesetzes ist "eine neuerliche Beschlagnahme desselben Medienstückes wegen einer anderen Veröffentlichung durch denselben Berechtigten nicht zulässig." Das bedeutet, dass es für die aktuelle Aufführung eine neue Anklage geben müsste.
Blasphemie
Die Grundlage für das Verbot des Films in den 1980er Jahren war der umgangssprachlich als "Blasphemie-Paragraf" bezeichnete § 188 StGB. Klaus Schwaighofer, Strafrechtsexperte der Universität Innsbruck, geht nicht davon aus, dass der Verein VADA durch die Aufführung des Skandalfilms mit dem Strafrecht in Konflikt kommt, wenn das potenzielle Publikum durch einen Warnhinweis darauf aufmerksam macht, dass der Film möglicherweise das religiöse Empfinden von Christen verletzen könnte. "Es ist einhellig anerkannt, dass dann die Eignung, berechtigtes Ärgernis zu erregen (Voraussetzung des § 188 StGB), nicht mehr gegeben ist. Wer sich bewusst trotzdem den Film ansieht (um sich dann womöglich darüber zu empören), kann sich nicht berechtigt ärgern", so Schwaighofer. Zudem hält er es für möglich, dass eine öffentliche Vorführung des Films in der heutigen Zeit ohnehin durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt ist.
Freiheit der Kunst
Yulia Izmaylova und Felix Strasser vom Verein VADA wollen sich mit der Aufführung des Films vor allem dafür einsetzen, dass "Das Gespenst" in Österreich wieder legal und ohne besondere Warnhinweise aufgeführt werden kann.
"Wir wollen damit auch einen Anreiz zur Diskussion darüber schaffen, ob eine Zensur auf der Grundlage des § 188 einen Angriff auf die Freiheit der Kunst darstellt bzw. ob der Paragraf selbst heute noch zeitgemäß ist."
Bei der Vorführung des Skandalfilms verlief alles ruhig. Der Film wurde nicht neuerlich beschlagnahmt, niemand urinierte in den Zuschauerraum und den Veranstaltern flatterte keine Anzeige wegen Blasphemie ins Haus. Wer die Vorführung verpasst hat, kann sich "Das Gespenst" am 27. Dezember 2019 im Container 25 in Hattendorf bei Wolfsberg anschauen, wo er noch einmal mit freundlicher Genehmigung von Herbert Achternbusch gezeigt wird.


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