15 Monate Haft für Fahrraddieb
Aus dem Gerichtssaal: Wegen gewerbsmäßigem Diebstahl durch Einbruch in Bleiburg steht ein 42-Jähriger vor Gericht.
KLAGENFURT/BLEIBURG (emp). Zum zweiten Mal steht ein gelernter Schlosser aus Bosnien, der in Klagenfurt lebt, wegen gewerbsmäßigen Diebstahl durch Einbruch vor Gericht.
Der Wiederholungstäter ging bei seiner Straftat im vergangenen Juni gleich wie beim ersten Mal im Dezember 2012 vor. Mit Hilfe von Werkzeug knackte er die Schlösser von zwei Fahrrädern im Gesamtwert von rund 800 Euro in Bleiburg (Bezirk Völkermarkt). Laut Gesetz gilt das Aufbrechen von Fahrradschlössern als Einbruch. Anschließend stahl er die Drahtesel. "Aber nicht, um sie zu verkaufen und mir dadurch eine Einnahmequelle zu verschaffen, sondern nur für den Eigengebrauch", verneint der Angeklagte den Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit. Diese habe nur beim ersten Mal vor zwei Jahren zugetroffen. "Damals hatte ich keine Arbeit und brauchte Geld. Daher habe ich die Räder in Bosnien verkauft", sagt der Angeklagte bei der Hauptverhandlung.
Mit dem Diebesgut wurde der Vater einer minderjährigen Tochter diesmal am Grenzübergang Seebergsattel von der Polizei aufgehalten. Zusätzlich befand sich auch das Einbruchswerkzeug im Kleintransporter des Angeklagten. "Es tut mir alles sehr Leid, ich werde das nie wieder tun", gelobt der Angeklagte Besserung. Die Räder wurden an die rechtmäßigen Besitzern zurückgegeben.
Richter Uwe Dumpelnik verurteilt den Angeklagten – bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahre – zu einer unbedingten Gefängnisstrafe 15 Monaten. Die Vorhaft wird angerechnet. Das Urteil ist rechtskräftig.
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