Klagenfurt
19-Jähriger wurde von einem falschen Polizisten aufgehalten
Am Mittwoch wurde ein 19-jähriger Autofahrer von einem vermeintlichen Zivilpolizisten aufgefordert am Straßenrand anzuhalten. Der 19-Jährige fuhr selbstständig zur nächstgelegenen Polizeiinspektion, wo sich in weiterer Folge herausstellte, dass es sich um einen falschen Polizisten gehandelt hat.
KLAGENFURT. Am Mittwoch gegen 12.30 Uhr fuhr ein 19-jähriger Mann aus dem Bezirk Klagenfurt-Land mit seinem Pkw auf der St. Veiter Straße in Klagenfurt stadtauswärts. An einer roten Ampel wurde er von einem vermeintlichen Zivilpolizisten, welcher sich als Polizeibeamter der Polizeiinspektion Annabichl ausgab, aufgefordert am Straßenrand anzuhalten.
Falscher Polizist
Der ortskundige Lenker fuhr jedoch gleich zur nahegelegenen Polizeiinspektion Annabichl. Anfänglich folgte ihm der angebliche Polizist noch mit einem dunklen Auto. Als der 19-Jährige vor der Polizeiinspektion anhielt, war der Unbekannte verschwunden. Der 19-Jährige ging dennoch in die Polizeiinspektion, da er tatsächlich während der Fahrt mit seinem Handy hantierte und fragen wollte, ob er dort die Strafe gleich bezahlen kann. Die Polizeibeamten stellten jedoch fest, dass der Mann mit Sicherheit nicht von der echten Polizei angehalten wurde. Es dürfte sich um einen falschen Polizisten gehandelt haben.
Personenbeschreibung
Bei dem falschen Polizisten handelt es sich um einen Mann, der zwischen 30 und 40 Jahre alt ist. Er hat eine normale Statur und ist mindestens 1,85 Meter groß. Er trägt mittellanges, gelocktes Haar und hat einen Kärntner Dialekt. Bei dem Pkw dürfte es sich um einen dunkelblauen oder schwarzen Skoda oder VW Golf handeln.
Um einen echten Polizisten, von einem falschen Polizisten zu unterscheiden, hat die Polizei folgende Tipps:
Polizisten in Uniform sind leicht zu erkennen, bei einem Zivilbeamten wird die Sache jedoch etwas schwieriger. Lasst euch den Dienstausweis zeigen. Dieser zeigt auf der Vorderseite ein Lichtbild in schwarz/weiß sowie die Dienstnummer. Auf der Rückseite finden sich der Vor- und Zuname des Beamten, ebenfalls die Dienstnummer, die ausstellende Behörde sowie das Ausstellungsdatum.
Aufklärung und Bestätigung
Lasst euch über die Amtshandlung genau aufklären: Der Polizist ist verpflichtet mitzuteilen, warum er einschreitet. Das beginnt damit, welche Übertretung ihr begangen habt und geht bis zu eurer Mitwirkungspflicht als möglicher Zeuge eines kriminellen Sachverhaltes. Die Zahlung eines Geldbetrages ist immer zu bestätigen, ebenso der Gebrauch eines eurer Gegenstände.
Im Zweifelsfall 133 anrufen
Wenn ihr weiterhin Zweifel habt, dann wählt die Notrufnummer 133 um abzuklären, welche Polizistin/welcher Polizist tatsächlich im Dienst ist. Die Beamten werden dafür Verständnis haben. Die Gauner werden vermutlich schnell das Weite suchen, wenn ihr die echte Polizei informiert.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.