Ab 1. Juli darf die Gurke krumm sein

"Die in Brüssel regeln sogar die Gurkenkrümmung" hieß es, wenn es darum ging, die EU ins schlechte Licht zu rücken. Stimmt eigentlich nicht.

Die Gurkenkrümmung ist in Österreich bereits seit 1968 - also lange vor dem EU-Beitritt - geregelt. Diese und ähnliche Normen aus dem Agrarbereich gehen auf internationale Vereinbarungen zurück, mit dem Ziel einer besseren Vermarktung für bestimmte Obst- und Gemüsearten. Die Gurkenkrümmung stammt im übrigen gar nicht von EU-Beamten, sondern eigentlich von der UN-Wirtschaftskommission.
Ab Juli 2009 feiert die krumme Gurke ein Comeback: Regeln über die Größe und Form von Obst und Gemüse werden der Vergangenheit angehören, nachdem die EU-Mitgliedstaaten am 12. November 2008 über die Vorschläge der Kommission abgestimmt haben, spezifische Vermarktungsnormen für die Gurke sowie 25 weiteren Arten von Obst und Gemüse aufzuheben. Die Initiative der Kommission, diese Normen abzuschaffen, ist ein wichtiges Element der laufenden Bemühungen, die EU-Regeln zu straffen und zu vereinfachen sowie die Bürokratie abzubauen.
Einige Länder, darunter auch Österreich, haben die Abschaffung nicht nur begrüßt. Was öffentlich so stark kritisiert wurde, hatte ihrer Ansicht nach durchaus seinen Sinn. Im Fall der Gurke wurde argumentiert, dass diese Regelung hilft, das Transportvolumen deutlich zu reduzieren. Denn die bevorzugten geraden Gurken benötigen naturgemäß weniger Platz im Lkw oder Container als gekrümmte.
Neuanfang für die krumme Gurke und die knorrige Karotte
"Dies bedeutet einen Neuanfang für die krumme Gurke und die knorrige Karotte", erklärte die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissarin Mariann Fischer Boel. "Es ist ein konkretes Beispiel für unsere Bemühungen, unnötige Bürokratie abzubauen. Solche Dinge müssen nicht auf EU-Ebene geregelt werden. Es ist viel besser, dies den Marktbeteiligten zu überlassen. Und in dieser Zeit der hohen Lebensmittelpreise und allgemeinen wirtschaftlichen Probleme sollten die Verbraucher aus einer möglichst breiten Produktpalette auswählen dürfen. Es ist sinnlos, einwandfreie Erzeugnisse wegzuwerfen, nur weil sie die 'falsche' Form haben."
Diese Obst- und Gemüsesorten dürfen nun wild wachsen
Während der letztjährigen Verhandlungen über die Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse hatte die Kommission sich verpflichtet, unnötige Bürokratie durch Aufhebung einer Reihe von Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse zu reduzieren. Diese Normen wurden für 26 Erzeugnisse aufgehoben: Aprikosen, Artischocken, Spargel, Auberginen, Avocados, Bohnen, Rosenkohl, Karotten, Blumenkohl, Kirschen, Zucchini, Gurken, Zuchtpilze, Knoblauch, Haselnüsse in der Schale, Kopfkohl, Porree, Melonen, Zwiebeln, Erbsen, Pflaumen, Staudensellerie, Spinat, Walnüsse in der Schale, Wassermelonen und Chicoree.
Sie müssen weiter genormt bleiben
Gemäß den Vorschlägen würden die spezifischen Vermarktungsnormen für 10 Erzeugnisse aufrecht erhalten, die 75% des EU-Handelswerts ausmachen: Äpfel, Zitrusfrüchte, Kiwis, Salate, Pfirsiche und Nektarinen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Tafeltrauben und Tomaten. Die Mitgliedstaaten können diese jedoch auch von den Normen ausnehmen, sofern sie im Einzelhandel mit einer entsprechenden Etikettierung verkauft werden. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Apfel, der nicht der Norm entspricht, trotzdem im Einzelhandel verkauft werden kann, wenn er als "zur Verarbeitung bestimmtes Erzeugnis" oder ähnlich gekennzeichnet wird.

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