Ab Juni ’12 reisen auch die Kinder mit Pässen
Jedes Kind benötigt für Auslandsreisen ab Juni 2012 einen
eigenen Reisepass.
Für Auslandsreisen benötigt jedes Kind ab 15. Juni künftig einen eigenen Reisepass. „Oder, sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist, einen Personalausweis“, informiert Karin Zarikian, Abteilungsleiterin für Bevölkerungswesen, Bau- und Gewerberecht am Magistrat Klagenfurt.
Antrag bei BH oder Magistrat
Die derzeitigen Miteintragungen der Kinder im Reisepass der Eltern gelten noch bis zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmung. Die neuen Reisepässe für Kinder können bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat Klagenfurt beantragt werden. „Allerdings muss die Antragstellung persönlich erfolgen“, weiß Zarikian.
Die Anwesenheitspflicht
Das jeweilige Kind, für welches ein Reisepass beantragt werden soll, muss „zur Identifikationsfeststellung persönlich anwesend sein“, erklärt Zarikian. Das Alter des Kindes spielt hierbei keine Rolle: „Auch Babys müssen ins Amt kommen.“
Zu den erforderlichen Unterlagen, die bei der Antragstellung mitgebracht werden müssen, zählen ein amtlicher Lichtbildausweis der Mutter oder des Vaters, die Geburtsurkunde des Kindes im Original und ein Staatsbürgerschaftsnachweis: „Dieser Nachweis muss ebenso im Original vorgelegt werden“, so Zarikian.
Unterschiedliche Kriterien
Außerdem ist bei Kindern aus einer geschiedenen Ehe ein Obsorgebeschluss mit Rechtsgültigkeit vorzulegen. Hinzu kommt die Erbringung eines Passbildes nach den gängigen Kriterien. „Das Bild muss 35 Millimeter hoch und 45 Millimeter breit sein“, so Zarikian zu den Richtlinien. Weiters muss der Kopf rund zwei Drittel des Bildes einnehmen und der Augenabstand mindestens acht Millimeter betragen. Alle weiteren Vorgaben können unter www.passbildkriterien.at abgerufen werden.
Gültigkeitsdauer des Passes
Bei Kindern unter dem zweiten Lebensjahr gilt der Pass zwei Jahre lang. „Vom zweiten bis zwölften Lebensjahr beträgt die Gültigkeit fünf Jahre“, klärt Zarikian auf. Erst ab dem zwölften Lebensjahr steigt die Gültigkeit auf zehn Jahre an.
ZUR SACHE: Reisepässe für Kinder
Antragstellung: Der Erziehungsberechtigte (Ausweis mitnehmen) und das Kind, für das der Reisepass beantragt wird, müssen persönlich bei der Antragstellung vorsprechen.
Erforderlich: Mitzubringen sind beim Antrag auf einen Reisepass in BH oder Magistrat Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes im Original und Passfoto.
Kosten: Reisepass für Kinder bis Vollendung 2. Lebensjahr ist kostenfrei. Ab Vollendung 2. Lebensjahr sind 30 Euro fällig. Pässe ab Vollendung des 12. Lebensjahres kosten 75,90 Euro.
Eva-Maria Peham
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