AK-Protest gegen Kürzung der Pendlerförderung

Massiven Protest erhebt die Arbeiterkammer gegen die heute von LH Gerhard Dörfler angekündigte Kürzung der Pendlerförderung. „Mit der Anhebung der Kilometergrenzen für den Fahrtkostenzuschuss werden 15.000 Berufspendler künftig keine Förderung mehr erhalten, obwohl sie über ein geringes Einkommen verfügen“, kritisiert AK-Präsident Günther Goach.

Im Jahr 2008 haben rund 5.500 Personen, die täglich ab fünf Kilometer in eine Richtung zum Arbeitsplatz pendeln, um einen Fahrtkostenzuschuss aus der Arbeitnehmerförderung angesucht. Sie durften für die Inanspruchnahme der Förderung nicht mehr als 1.364 Euro im Monat verdienen (steuerpflichtiges Einkommen). Für eine Strecke ab 10 Kilometer in eine Richtung haben 2008 rund 9.500 Pendler einen Fahrtkostenzuschuss beantragt. Hier betrug die Einkommensgrenze 1.443 Euro im Monat.
Pendlerförderung erst ab 15 Kilometer pro Fahrtrichtung
"Die heute von BZÖ und ÖVP in der Regierung beschlossene Änderung, wonach die Pendlerförderung erst bei einer Strecke ab 15 Kilometer in eine Richtung ausbezahlt wird, ist ein schwerer Anschlag auf die Kärntner Arbeitnehmer, den wir so nicht hinnehmen werden“, protestiert Goach. „Denn damit verlieren mit einem Schlag 15.000 Pendler, die ohnehin kleine Einkommensbezieher sind, ihren Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung“. Das ist immerhin die Hälfte der rund 30.000 Arbeitnehmer, die pro Jahr bei der AK einen Fahrtkostenzuschuss beantragen. Eine Analyse des Fahrtkostenzuschusses, den die ARBEITERKAMMER im Zuge der Arbeitnehmerförderung des Landes administriert, ergibt außerdem, dass fast 50 Prozent der Antragsteller weniger als 966 Euro pro Monat verdienen.
Mittel um 32 Prozent kürzen?
Insgesamt wird die Landesregierung die Mittel für die Arbeitnehmerförderung um 32 Prozent kürzen – von heuer 12,9 Millionen auf 8,8 Millionen Euro im Jahr 2010. „Das ist um ein Vielfaches mehr als bei der Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung“, protestiert Goach gegen die einseitige Belastung der Arbeitnehmer. Auch die Vorgangsweise von BZÖ und ÖVP, über die Köpfe und die Empfehlungen des Arbeitnehmerförderungsbeirates solch drastische Verschlechterungen zu beschließen, wird von der AK heftig kritisiert.
Öffis kaum nutzbar
Wie Pendlerstudien der Arbeiterkammer zeigen, können vor allem Arbeitnehmer mit Teilzeit- oder geringfügiger Beschäftigung auf Grund wechselnder Dienstzeiten öffentliche Verkehrsmittel kaum in Anspruch nehmen. Eine Koppelung des Fahrtkostenzuschusses an die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel schließt viele Pendler vor allem in den Bezirken, die über ein schlechtes Nahverkehrsangebot verfügen, von einer Förderung künftig aus. Die AK bekennt sich zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs. „Das kann aber nicht auf Kosten der Berufspendler erfolgen“, kritisiert Goach.

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