Antragsfrist endet morgen: Nur genehmigte Osterfeuer sind erlaubt!
Wer ein Osterfeuer entzündet, muss einiges beachten. Nur natürliche Materialien dürfen im Osterhaufen verbrannt werden.
KLAGENFURT (emp). Wer kommendes Wochenende ein Osterfeuer entzünden will, muss dies zuvor beantragen (siehe ZUR SACHE). "Erst nach einem Ortsaugenschein, bei dem auch der Brennmaterialstapel vorbereitet sein muss, können wir Osterfeuer genehmigen", erklärt Helmut Unterluggauer, stellvertretender Kommandant der Klagenfurter Berufsfeuerwehr.
Vorsicht bei Brennmaterial
In den Osterhaufen dürfen ausschließlich "biogene Materialien, das sind unbehandelte Materialien pflanzlicher Herkunft, wie z. B. Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baumschnitt, Grasschnitt und Laub", appelliert Unterlaugger.
Genügend Abstand
Wichtig sei ausreichend Abstand zwischen Osterfeuern und Gebäuden bzw. brennbaren Gegenständen. "Außerdem muss in jedem Fall eine Löschhilfe vorhanden sein, wie ein Feuerlöscher oder ein leistungsfähiger Wasseranschluss mit Schlauch", sagt Unterluggauer.
Vorsicht wegen Kleintieren
"Vor dem Entzünden des Osterhaufens sollte man sich nochmals vergewissern, dass sich keine Kleintiere eingenistet haben", so Unterluggauer. Während des Abbrennens dürfe der Osterhaufen nicht unbeaufsichtigt bleiben, "und es sollte ohne Rauch- und Geruchsbelästigung gegenüber Anrainern erfolgen."
Bei Wind, Niederschlag oder Funkenflug muss das Feuer sofort gelöscht werden. "Bei drohender Gefahr den Feuewehr-Notruf unter 122 wählen", rät Unterluggauer.
Sieben Osterfeuer-Einsätze
Im Vorjahr musste die Berufsfeuerwehr sieben Mal wegen nicht sachgemäßen Osterfeuern ausrücken. "Bei unsachgemäßem oder verbotenem Abbrennen eines Brauchtumsfeuers sowie Rauch- und Geruchsbelästigung wird das zwar von der Feuerwehr gelöscht, jedoch muss der Veranstalter die Einsatzkosten übernehmen."
ZUR SACHE:
Anmeldung zum Osterfeuer noch heute, Donnerstag, 26. und morgen, Freitag, 27. März möglich.
Anträge im Internet auf www.klagenfurt.at und www.berufsfeuerwehr.at sowie beim Bürgerservicebüro im Rathaus Klagenfurt und in der Abteilung Feuerwehr.
Ausgefüllte Angträge bei der Abteilung Feuerwehr, Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz-Feuerpolizei, entweder persönlich, per Post-Adresse: 9020, Hans-Sachs-Str. 2, per Fax-Nr.: 0463-5322-709 oder per Mail-Adresse: feuerpolizei@klagenfurt.at abgeben.
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